Erdinger Amtsgericht:Frau verweigert die Aussage

Lesezeit: 1 min

Ihr Mann soll sie mit einem Baseballschläger ins Gesicht geschlagen haben. Das Verfahren gegen den Angeklagten wird am Erdinger Amtsgericht eingestellt.

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft war gravierend: Ein 65-jähriger Erdinger soll seiner 70-jährigen Ehefrau mit einem Baseballschläger ins Gesicht geschlagen haben. Zwar nur sehr leicht, wie der Staatsanwaltschaft sagte, aber die Frau soll trotzdem Verletzungen über und unter dem linken Auge davon getragen haben. Das erfülle den Tatbestand der vorsätzlichen und gefährlichen Körperverletzung. Zu einer Verurteilung kam es aber nicht, da die Frau vor Gericht sich weigerte, eine Aussage zu machen. Richterin Michaela Wawerla blieb damit nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft nur die Einstellung des Verfahrens.

Die Ehefrau war als erste und wichtigste Zeugin geladen, da die beiden ansonsten geladenen Polizisten nur darüber Auskunft geben konnten, was gewesen war, als sie zur Wohnung gerufen worden waren. Kurz nach Mitternacht am 12. November 2021 mag sie ausführlicher mit den beiden Beamten gesprochen haben, aber vor Gericht war ihre Aussage kurz: "Ich sage nichts." Damit durfte alles, was sie in der Nacht ausgesagt hatte, nicht mehr vor Gericht verwendet werden und beide Polizeibeamten durften nur aussagen, was ihre Eindrücke vor Ort waren.

Beide sagten aus, dass die Frau bei ihrem Eintreffen zunächst einen etwas verwirrten Eindruck gemacht habe. Eigentlich habe sie wohl erst gar nicht die Polizei rufen wollen nach dem Streit mit ihrem Mann. Über dem linken Auge sei eine Verletzung sichtbar gewesen. Auf den Fotos, das die Beamten vom Gesicht der 70-Jährigen machten, seien auch Verletzungen unterhalb des Auges zu sehen, bemerkte die Amtsrichterin. Ob die Wunden "frisch" ausgesehen haben, konnten beide Polizeibeamten nicht definitiv sagen. Die Frau habe aber nicht zusammen mit den Beamten einen Arzt aufsuchen wollen, sondern am nächsten Tag selber zum Arzt gehen wollen.

Die Polizisten hätten daraufhin den Vorfall an die Abteilung "Häusliche Gewalt" weiter gegeben. Diese sah den Vorfall als Straftat und als bedeutend genug an, dass er weiter zur Staatsanwaltschaft ging. Wahrscheinlich auch deshalb, weil die beiden bei der Polizeidienststelle bekannt sind, wie die Beamten übereinstimmend aussagten. Für die Ehefrau sei wohl indes der Fall als "abgeschlossen" abgehakt worden, nachdem die Beamten da waren. Sie habe am Schluss gesagt, dass sie ja jetzt wieder schlafen gehen könne, da er nicht mehr da sei.

Da auch der Angeklagte nichts aussagen wollte, blieb Amtsrichterin Wawerla nur eines übrig: das Verfahren einzustellen.

© SZ/wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: