Amtsgericht Erding:Gestohlenes Sixpack führt ins Gefängnis

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Die beiden Mitangeklagten kommen mit einer Geldstrafe davon, da sie zur Tatzeit nicht unter offener Bewährung standen

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Ein Diebstahl im Gesamtwert von 22 Euro hat drei Männern am Amtsgericht Erdung Geldstrafen von 1600 und 2000 Euro, und in einem Fall sogar eine dreimonatige Haftstrafe eingebracht. Zwei der drei hatten den Diebstahl mit einer wenig überzeugenden Aussage bestritten: sie seien zur Tatzeit betrunken und deshalb gar nicht in der Lage gewesen, ein Sixpack Bier sowie Cola und Ginger Ale in einer Erdinger Tankstelle zu entwenden. Der älteste Angeklagte schloss immerhin als Einziger nicht aus, dass er die Sachen entwendet haben könnte. Er gab jedoch an, habe aber keine Erinnerung mehr. Dass er trotzdem ins Gefängnis muss, verdankt er laut Amtsrichterin Michaela Wawerla in ihrer Urteilsbegründung, dass er einschlägig vorbestraft ist und unter offener Bewährung stand.

Ein wenig hatte die Verhandlung zeitweise etwas von Basarstimmung, wenn mehrere der Angeklagten und ihre Dolmetscher gleichzeitig redeten, womit man mitunter kaum noch etwas verstand. Auch, wenn die Angeklagten versuchten in Deutsch ihre Aussage zu machen. Einen Pflichtverteidiger hatte nur der 27-jährige und damit älteste Angeklagte, der derzeit eine Haftstrafe in der JVA München aus einem anderen Fall absitzt. Das Abstreiten der Tat nutzte den beiden jeweils zwei Jahre jüngeren Angeklagten wenig, das es eine Videoaufzeichnung vom Diebstahl gab.

Die Leiterin der Erdinger Tankstelle sagte aus, dass sie und ihre Mitarbeiter die drei Männer schon seit Wochen im Auge gehabt hätten. Manchmal seien es auch nur zwei gewesen. Das Muster sei immer gleich gewesen. Sie seien in die Tankstelle gekommen, seien fast immer bei den Alkoholregalen vorbei gegangen, hätten Flaschen rein und raus genommen und seien dann hinter nicht einsehbaren Regalen verschwunden. Wenn es dann vor der Kasse eine längere Schlange gegeben habe, seien sie gegangen. Auffallend sei auch gewesen, dass sie immer Rucksäcke dabei gehabt haben. Erst später habe man festgestellt, dass Ware fehlt. Aber auf den Video sei nichts gewesen, was sie zweifelsfrei des Diebstahls überführt hätte. "Uns war aber klar, dass wir dem einen Riegel vorschieben mussten", sagte die Stationsleiterin.

Am 19. Juli 2021, gegen 22.35 Uhr, war es dann doch soweit. Auf einer Kamera war deutlich zu sehen, dass ein Sixpack Bier ohne zu zahlen eingepackt wurde. Dass der Rest auch in einem der Rucksäcke verschwand, war zwar auf dem Video nicht zu erkennen. Aber die Männer hatten die Flaschen erst in der Hand und, nachdem sie hinter den Regalen wieder hervor kamen, nicht mehr. "Eine andere vernünftige Erklärung gibt es nicht", sagte die Amtsrichterin in ihrer Urteilsbegründung. Aber es mache eh wenig Unterschied, ob der Diebstahlsschaden zehn oder zwanzig Euro sei.

Der geringe Schaden wurden bei allen als strafmildernd angesehen. Und auch eine gewisse alkoholbedingte Enthemmtheit. Aber dass sie so betrunken gewesen seien, wie sie angaben, bezweifelte nicht nur die Richterin, sondern auch die Staatsanwältin. Auf dem Video seien alle mit flüssigen Bewegungen zu sehen, kein Torkeln oder ähnliches, was man bei Volltrunkenheit erwarten würde. Die jüngeren Angeklagten hatten ausgesagt, das man gemeinsam an dem Tag Bier und eine Flasche Wodka, beziehungsweise einen ganzen Kasten Bier und zwei Jack Daniels mit Cola getrunken hätten. Der 27-Jährige sagte, bei ihm seien es zwei Flaschen Wodka gewesen, wobei er noch der kräftigste der drei Angeklagten war.

Dass sie zur Tatzeit durchaus was getrunken haben könnten, sagte der Polizeibeamte, der die Strafanzeige entgegen genommen und die drei sehr schnell identifiziert hatte, da sie schon "bekannt" seien bei der Polizei. Wenn sie bei Einsätzen aufgegriffen würden, seien sie oft "massiv besoffen". Da sie nicht auf frischer Tat ertappt wurden, gibt es aber keine Alkoholtests von dem Abend.

© SZ vom 22.02.2022 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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