Amtsgericht Erding:Brennendes Hakenkreuz

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Jugendliche distanzieren sich im Prozess von der Tat

Von Sara Maria Behbehani, Erding

Es ist die Nacht vom 18. Mai 2018, als auf dem Pausenhof der Mittelschule Erding am Lodererplatz ein mit Benzin auf den Boden gegossenes Hakenkreuz brennt. Vor den Flammen stehen zwei Jugendliche und zeigen den Hitlergruß. Es ist nicht die einzige Tat für die sich die damals noch Minderjährigen vor dem Amtsgericht Erding verantworten müssen.

Neben Hausfriedensbruch und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wird ihnen auch Sachbeschädigung zur Last gelegt. So sollen sie am 12. Mai 2018 an der Minigolfanlage einen Sachschaden von 2000 Euro verursacht haben ebenso wie einen Schaden in derselben Höhe am Gebäude der Wasserwacht am Kronthaler Weiher. Ein anderes Mal eingeschlagene Fensterscheiben haben einen Schaden von 800 Euro verursacht.

Einer der beiden Jugendlichen, der erst in diesem Jahr 18 Jahre alt wird, ist zudem der Volksverhetzung angeklagt, soll er sich doch in Kommentaren in einer Whatsappgruppe so geäußert haben, dass er Ausländern ihr Lebensrecht abspricht und zur Suche nach Hitlers Leiche aufruft, um diese wieder zum Leben zu erwecken.

Vor Gericht räumen beide ihre Taten ein und geben ihre Reue zum Ausdruck. Zudem distanzieren sie sich von einer rechtsradikalen Gesinnung. Es sei eine schwere Zeit gewesen, er habe einen schlechten Umgang gehabt und viel Blödsinn in seiner Jugend gemacht, erklärt der 17-Jährige. Hitler, der zweite Weltkrieg, das sei so ein Thema, das man in der Jugend interessant finde. Er habe nicht darüber nachgedacht, was das bedeutet. "Hauptsache, ich hatte meinen Spaß, egal, ob richtig oder falsch", erläuterte er.

Nun, knapp zwei Jahre später aber, habe er sich politisch informiert und weitergebildet. Auch habe er sich bei einem Besuch in einem Konzentrationslager mit dem Nationalsozialismus und den Gräueltaten auseinander gesetzt. Auch der zwei Jahre ältere Mitangeklagte spricht von einer "Dummheit ohne nachzudenken". Mit rechtsradikalem Gedankengut habe er nichts mehr zu tun.

Es sind die Einsicht und das Geständnis, was beiden bei der Urteilsverkündung zu Gute kommt. Auch der eng umrissene, lange zurückliegende Zeitrahmen der Taten sowie die Tatsache, dass sich die beiden seitdem nichts weiter haben zu Schulden kommen lassen, wurden in ihrem Sinne gewertet.

Verurteilt wurden beide zu sieben Tagen Sozialdienst und Beratungsgesprächen bei der Brücke Erding. Wo ein Besuch einer KZ-Gedenkstätte noch nicht stattgefunden hat, soll dieser nachgeholt werden. Von einer Übernahme der Gerichtskosten wird abgesehen, da sich die beiden jungen Männer noch in der Ausbildung befinden.

© SZ vom 25.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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