Amtsgericht Ebersberg:Zu viel Testosteron

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28-Jähriger wird wegen Besitz von Dopingmitteln verurteilt

Von Daniela Gorgs, Ebersberg

Für einen muskelbepackten Körper nehmen einige Fitnesssportler nicht nur physische Qualen auf sich, manch einen treibt der übertriebene Ehrgeiz auch in die Kriminalität. So auch einen 28-jährigen Mann, der sich jetzt auf der Anklagebank des Ebersberger Amtsgerichts wiederfand. Der Mann erklärt vor Gericht, dass er neugierig gewesen sei und sich deshalb nur Arzneimittel für den Muskel- und Kraftaufbau besorgt habe. "Ich wollte das mal ausprobieren", erklärte er dem Schöffengericht. Weil er gleich gemerkt habe, dass das nichts für ihn sei, habe er sämtliche Testosteron-Ampullen, in kleinen Schachteln verpackt, in den Keller gebracht. Dorthin führte er zwei Jahre später die Ermittler, die wegen einer anderen Drogensache seine Wohnung durchsuchten.

Auf die erstaunte Frage eines Schöffen, warum er die Ampullen nicht weggeworfen habe, zuckte der Angeklagte die Schultern. Er habe sich aus Angst vor den Nachbarn nicht getraut, sie in den Hausmüll zu werfen. Es muss eine gehörige Menge an unterschiedlichen Substanzen im Keller gehortet haben. Der Staatsanwalt, der die Anklageschrift vorlas, verhaspelte sich ob der chemischen Begriffe wie Hydroxyandrost oder Stanozolol ein paar Mal. Elf sicher gestellte Funde untersuchte ein Kriminallabor. Das Ergebnis: Die Menge der Dopingmittel, die der 28-Jährige besaß, überschritt das 113-fache einer nicht geringen Menge.

Zu diesem Fund hatte die Ermittler ein ganz anderes Vergehen gebracht. Der 28-Jährige soll mit Betäubungsmitteln Handel getrieben haben. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, in einem Fitnesscenter zweimal jeweils zwei Gramm Marihuana an einen minderjährigen Arbeitskollegen verkauft zu haben.

"Das war ein reiner Freundschaftsdienst", beteuerte der 28-Jährige vor Gericht. Er habe die paar Gramm zum Selbstkostenpreis weitergegeben und entschuldigte sich jetzt dafür: Es hätte ihm bewusst sein müssen, dass der Arbeitskollege zu dem Zeitpunkt erst 17 Jahre alt war. Über die Herkunft der Drogen hüllte er sich aber in Schweigen.

Der Staatsanwalt plädiert auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Der Angeklagte hatte zwei Einträge im Bundeszentralstrafregister. Er hielt ihm aber zugute, dass der Angeklagte mit der Polizei kooperiert und seine Fehler zugegeben habe. Das betonte auch dessen Verteidigerin. Mit dem Hinweis auf die Dopingmittel im Keller habe sich der 28-Jährige "selbst ans Messer geliefert". Zudem wies sie darauf hin, es handele sich bei Marihuana um eine weiche Droge.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Amtsrichter Markus Nikol verurteilte den Angeklagten letztlich wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und dem Besitz von Dopingmitteln zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten - auf Bewährung. Ein Handeltreiben konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Neben den Gerichtskosten muss der 28-jährige Angeklagte auch 3000 Euro an die Fachambulanz für Suchterkrankungen zahlen. Dies machte das Schöffengericht zur Auflage. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 16.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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