Amtsgericht Erding:Vater und Sohn kommen glimpflich davon

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Paragraf 184b des Strafgesetzbuches regelt Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte. Wer dagegen verstößt, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft. (Foto: Oliver Berg/dpa)

Richter stellt beide Verfahren wegen Betrugs ein. Ein 62-Jähriger soll einen Job während des Bezugs von Arbeitslosengeld nicht angegeben haben. Der bei ihm lebende Sohn soll davon gewusst und es verschwiegen haben.

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Dass Vater und Sohn vor Gericht stehen, kommt eigentlich eher in Hollywood-Filmen vor. Aber im Gegensatz zu dort oft wilden Geschichten über ein Familien-Duo ging es diesmal "nur" um Betrug. Der 62-jährige Vater soll laut Staatsanwaltschaft dem Jobcenter Aruso verschwiegen haben, dass er einen Job annahm, als er Arbeitslosengeld bezog. Er soll sich so 982 Euro erschlichen haben. Dem 24-jährigen Sohn wurde vorgeworfen, dass er versäumt habe, dem Jobcenter die Arbeit seines Vaters zu melden. Dazu wäre er verpflichtet gewesen, da beide zusammen wohnen, also eine "Bedarfsgemeinschaft" bildeten. Er soll 869 Euro zu viel bekommen haben. In Thomas Bauer fanden beide jedoch einen milde gestimmten Amtsrichter. Beide Verfahren wurden eingestellt. Im Falle des Vaters gegen eine Geldauflage von 300 Euro.

Vor dem Amtsgericht Erding waren beide ohne Anwalt erschienen. Auf die Frage von Amtsrichter Bauer, ob die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft korrekt seien, gab es vom Vater ein klares: "Nein". Ja, er habe eine Tätigkeit angenommen, im Bereich eines Geringverdieners. Und das habe er auch dem Erdinger Jobcenter mitgeteilt, wenn auch erst einen Monat nach Arbeitsaufnahme. Immer wieder passiere es, dass im Jobcenter Papiere verschwinden, dabei habe er sie immer persönlich abgegeben. Und er sei nicht der Einzige, dem das passiere. Tatsächlich lautet die Beschwerde vieler Angeklagter, denen vorgeworfen wird, eine Arbeitsaufnahme nicht gemeldet zu haben, dass sie es sehr wohl getan hätten. Nach Ansicht des 62-Jährigen führe die zuständige Verwaltungsfachangestellte im Jobcenter gegen ihn und seinen Sohn einen "persönlichen Krieg", da er sich des Öfteren bereits über sie beschwert habe. So habe sie ihnen eine bessere Wohnung verwehrt und ihnen wegen des "angeblichen" Betrugs das Arbeitslosengeld gestrichen.

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Die Mitarbeiterin des Jobcenters sah indes keine Fehler bei sich, beziehungsweise beim Jobcenter. Sie beteuerte, sie wisse von keiner Meldung von den beiden über die Arbeitsaufnahme. Von Klagen von Leuten, dass ihre Unterlagen nicht ankommen, beziehungsweise verschwunden sein sollen, sei ihr nichts bekannt. Jedes Poststück bekomme einen Eingangsstempel, per E-Mail sei dies nicht nötig. Beide hätten auf Rückfragen oder Bitten, Unterlagen nachzureichen, nicht geantwortet. Alles sei rechtmäßig abgelaufen. Sie wisse nichts von einem persönlichen Gespräch ihrer Chefin mit dem 62-Jährigen, in dem man sich geeinigt habe, dass die Summen in Raten zurück bezahlt werden und es keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen geben soll.

Die 982 Euro sind tatsächlich schon abbezahlt, der Sohn hat allerdings erst 30 Euro geschafft. Zudem beteuerte er, dass er nichts vom Job seines Vaters gewusst habe. Zu der Zeit habe man sich wenig zu sagen, kein gutes Verhältnis gehabt und sei sich eher aus dem Weg gegangen. "Wir sind uns auf den Keks gegangen", bestätigte sein Vater. Was auch den damals unmöglichen Wohnverhältnissen geschuldet gewesen sei. Beide verzichteten nach der Aussage der Aruso-Mitarbeiterin darauf, diese etwas zu fragen, nachdem sie der Amtsrichter ermahnt hatte, dass nur Fragen zulässig seien. "Ich will sie nicht mundtot machen, aber das ist so", erklärte Bauer.

Niedrige Rente, Schulden und Probleme mit dem Herz

Als Bauer erfahren hatte, dass der 62-Jährige schon alles zurück bezahlt hat, jetzt aber mit einer Erwerbsminderungsrente von 1200 Euro auskommen muss, von der 100 Euro für Schulden weggehen und 750 für die Miete, er zudem Probleme mit seinem Herzen hat, kam er ins Grübeln. In seinem Fall bleibe es so oder so bei einer Ordnungswidrigkeit. Das Verfahren könne er aber nur gegen eine Auflage einstellen: in Form von gemeinnütziger Arbeit oder einer Geldauflage.

Bei der Arbeit könnte sich der gesundheitliche Zustand des Angeklagten verschlechtern, was Bauer nicht wollte. Selbst eine Geldauflage von 300 Euro in sechs Raten an das Sophienhospiz, wie es die Staatsanwältin vorschlug, konnte sich der Amtsrichter bei 350 Euro, die im Monat übrig bleiben von der Rente, nicht vorstellen. Der Angeklagte schon - Hauptsache, das Verfahren ist vom Tisch.

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