Amtsgericht Erding:Ordnungswidrigkeit endet mit Strafanzeige

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Der Eingang zum Amtsgericht Erding an der Münchner Straße. (Foto: Stephan Görlich)

Es war eigentlich eine Kleinigkeit, ein Vorfall, wie er am Flughafen München am Tag öfters während der Corona-Pandemie vorkam: eine Polizeistreife entdeckt eine Person, deren Maske nicht ordnungsgemäß auf Mund-Nase sitzt. Ein Verstoß gegen die damals geltende Maskenpflicht, und wenn die ermahnte Person einsichtig ist und sie richtig danach aufsetzt, kein weiteres Thema. Fehlt jedoch diese Einsicht, kann die Polizei ein Ordnungsgeld verhängen. In Bayern betrug dies 250 Euro damals.

Beim 46-jährigen Angeklagten war am 14. März von Einsicht überhaupt keine Spur, als er kontrolliert wurde. Laut Staatsanwaltschaft und Aussage des Polizisten in der Verhandlung am Amtsgericht Erding pöbelte er die beiden Beamten an und als sich einer von ihnen umdrehte, formte er mit einer Hand eine Pistole und sagte, dass er ihn erschießen werde. Auf die Frage von Amtsrichterin Michaela Wawerla, ob er diese Drohung ernst genommen habe, sagte der Polizist, da man in keinen Menschen reinsehen könne, müsse man es schon erstmal ernst nehmen. Deshalb wurde aus der Ordnungswidrigkeit eine Strafanzeige wegen Bedrohung. Nach Paragraf 241 des Strafgesetzbuches wird, "wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht", mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe belegt.

Er gehe davon aus, dass sich der Rest so zugetragen habe, sagt der Angeklagte

Der Angeklagte, der ohne Anwalt vor Gericht auftrat, sagte, er könne sich nur noch an die Sache mit der Maske erinnern, er gehe aber davon aus, dass sich der Rest schon so zugetragen haben könne, wie geschildert. Er habe an dem Tag schon eine Dreiviertel-Flasche Wodka intus gehabt. Die Richterin sah im Verhalten des Angeklagten nicht nur im Gerichtssaal eine "Wurschtigkeit", die er an den Tag lege. Man müsse ihm wohl vor Augen führen, "dass es so nicht weiter gehen kann". Er soll sich lieber um seine Kinder kümmern, die bei ihrer Mutter leben, statt sich "durch den Tag zu trinken", sagte Michaela Wawerla. Da er schon einschlägig vorbestraft ist, verurteilte ihn die Richterin zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Zudem wird ihm im ersten Jahr ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Und: er muss fünf Beratungsgespräche bei einer Suchthilfe nachweisen.

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