1700 Quadratmeter:Kartoffellager abgelehnt

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Geplante Halle am Echinger See ist Gemeinderäten zu groß

Ist eine rund 1700 Quadratmeter große und 13 Meter hohe Kartoffelhalle unmittelbar südlich des Echinger Sees landschaftsverträglich? Und soll sie auf Echinger Flur genehmigt werden, obwohl sie einem Garchinger Betrieb gehören würde? Die Echinger haben sich den Plänen erst mal verweigert. Landratsamt und Amt für Landwirtschaft müssen zunächst prüfen, ob dem Projekt die baurechtlichen Sonderrechte einer landwirtschaftlichen Nutzung zugebilligt werden können.

Der Garchinger Betrieb möchte den Kartoffelanbau als neues Standbein intensivieren und weil er keine Lagermöglichkeiten am heimischen Hof hat, ein Kartoffellager in der Nähe der Felder bauen. Damit läge die Halle sechs Kilometer von der Hofstelle entfernt und zusätzlich noch auf anderem Hoheitsgebiet, was für die notwendige landwirtschaftliche Privilegierung des Bauvorhabens grenzwertige Daten sind. Ohne dieses Sonderrecht aber wäre der Bau auf freier Flur ohnehin illusorisch.

Die Halle läge zudem im Landschaftsschutzgebiet "Echinger Gfild". Als man in Eching kürzlich plante, den künftigen Radweg an der nahen Garchinger Straße mit einer Baumallee zu begleiten, wurde das vom Landratsamt untersagt. Erhebungen in der Landschaft wie Bäume böten Startplätze für Greifvögel, also eine Gefahr für die geschützte Feldlerchenpopulation in dem Gebiet, hieß es da. Und jetzt eine 13 Meter hohe Halle mit 1700 Quadratmetern Beobachtungsposten für Raubvögel?

Für den Betrieb verwendeten sich im Planungsausschuss des Gemeinderats Hans Grassl und Gottfried Riedmeir. Grassl verteidigte die betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten des Vorhabens. Die Halle am Erzeugungsort zu platzieren, sei ökologisch vernünftig. Bei den geplanten Dimensionen könnten auch Echinger Bauern dort Lagerraum anmieten, was den Bedarf an weiteren Hallen verringere.

Georg Bartl lehnte die Argumentation zum Schutz der Lerche ab. Da die Gemeinde exakt über diese Flächen in östlicher Verlängerung des Mastenwegs eventuell eine Umgehungsstraße plane, "könnte uns diese Argumentation auf die Füße fallen", mahnte er. Gegen die drei Stimmen lehnte der Ausschuss die Billigung ab.

© SZ vom 05.05.2017 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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