Zorneding:Höhere Steuer für Kampfhunde

Zorneding will Satzung überarbeiten

Wie hoch soll die Hundesteuer für Besitzer eines Kampfhundes in Zorneding künftig sein? Im Entwurf der neuen Hundesteuersatzung, die Geschäftsführer Daniel Kommnick anhand einer Mustersatzung ausgearbeitet und dem Gemeinderat am Donnerstag zur Beratung vorgelegt hat, ist ein Betrag von 320 Euro jährlich festgeschrieben. Für FDP-Gemeinderat Peter Pernsteiner ist der Ansatz "deutlich zu niedrig, um vielleicht den ein oder anderen davon abzuhalten, sich einen Kampfhund anzuschaffen". Er wies den Gemeinderat in einem Positionspapier darauf hin, dass in vielen anderen Städten und Kommunen in der näheren Umgebung Jahressätze von bis zu 1026 Euro festgesetzt sind. Derzeit kosten alle Hunde 30 Euro.

Pernsteiners Kritik am Satzungsentwurf reichte allerdings noch weiter. Er wollte im Gemeinderat auch darüber diskutieren, wie man Hundehalter mit Hundeführerschein steuerlich begünstigt. Der Entwurf der Verwaltung schlägt vor, dem Hundehalter im Jahr der abgelegten Prüfung die Hundesteuer einmalig komplett zu erlassen. Pernsteiner indes fände es besser, dass Hundehalter mit Hundeführerschein dauerhaft profitieren, indem sie generell nur die Hälfte des Jahressatzes zahlen. Die Ideen des FDP-Gemeinderates wurden am Donnerstag allerdings gar nicht erst diskutiert, denn man wisse ja nicht "ob das rechtlich auch haltbar ist", wie Bürgermeister Piet Mayr (CSU) sagte. Bevor man sich also auf eine Grundsatzdebatte einließ, vertagte man den Tagesordnungspunkt und beauftragte die Verwaltung, Pernsteiners Ideen zu prüfen. Einig ist man sich, dass die Hundesteuer moderat erhöht werden soll und Kampfhunde separat besteuert werden sollen.

© SZ vom 26.09.2015 / frie - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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