Zahlen, bitte!:Es wird ernst

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Der Grafinger Finanzausschuss gibt die erste Anzahlung in Höhe von 1,6 Millionen Euro für das Berufsschul-Grundstück frei. Erstmals könnte sich jedoch ein Dissens zwischen Stadt und Landkreis anbahnen

Von Thorsten Rienth, Grafing

Ob auf Landkreisebene oder im Grafinger Stadtrat - die Bekenntnisse für eine Berufsschule in Grafing-Bahnhof waren bislang nur mündlicher Art. Am Dienstagabend hat nun der Grafinger Finanzausschuss als erstes Gremium eine feste Finanzierungszusage gemacht: Da gab der Ausschuss eine erste Tranche von 1,6 Millionen Euro für das Grundstück frei. Dies machte den Umweg über einen Nachtragshaushalt nötig. Im vergangenen Jahr hatte sich der Stadtrat zwar bereit erklärt, nach einem geeigneten Berufsschulgrundstück zu suchen. Weil es jedoch noch keine konkreten Zeitpläne gab, tauchte der Posten auch nicht im Haushalt auf.

Die 1,6-Millionen-Euro-Zusage fiel mit einer recht deutlichen Mehrheit von zehn Stimmen. Ablehnung kam nur vom CSU-Stadtrat Georg Schlechte und von Heinz Fröhlich (BfG). Da die Fraktionen ihr Personal anteilig am Stadtrat in den Finanzausschuss schicken, scheint die noch nötige Zustimmung des gesamten Stadtrats eher Formalität zu sein. Dies soll am Dienstagabend, 16. Oktober, geschehen.

Der Zusage ungeachtet könnte sich allerdings erstmals Dissens zwischen Stadt Grafing und dem Landkreis als Baulastträger anbahnen. Hintergrund ist die Frage, welchen Anteil der auf insgesamt mehr drei Millionen Euro bezifferten Grundstückskosten vom Landkreis übernommen werden müsste. Bislang deutete vieles auf eine 50/50-Aufteilung hin.

Doch für Grafing scheint eine solche Einigung inzwischen passé. "Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir die gesamten 100 Prozent erstattet bekommen werden", erklärte Grafings Bürgermeisterin Angelika Obermayr (Grüne) am Dienstag. Der Optimismus fußt allerdings nicht auf einer neuen und besonders erfolgversprechenden Verhandlungstaktik der Grafinger. Der Stadt, so stellte sich im Nachgang zur Sitzung heraus, liegt eine Art Gutachten aus dem Kommunalen Prüfungsverband vor. Demnach sei es ihr rechtlich gar nicht gestattet, sich über das Grundstück an der Finanzierung der Berufsschule zu beteiligten. Die habe nämlich beim Baulastträger, also dem Landkreis, zu liegen.

So einfach teilen will man diese Argumentation im Landkreis wohl nicht. "Wir prüfen das gerade", sagte Pressesprecherin Evelyn Schwaiger auf Nachfrage der SZ. Die Sache zieht sich. Ein SPD-Antrag zur Grundstückskostenaufteilung hatte unlängst bereits auf der Tagesordnung zweier Ausschüsse des Kreistags gestanden. Dann wurde er überraschend wieder von der Liste genommen.

Die Möglichkeit, dass die Ebersberger Zweifel vielleicht doch gerechtfertigt sein könnten, schließt man in Grafing augenscheinlich nicht aus. Wieso sonst sollte die Bürgermeisterin den Stadträten ausdrücklich dafür danken, bei der Berufsschule so "mutig" in Vorleistung gegangen zu sein?

Ein Aspekt, der im Finanzausschuss nur am Rande zum Thema wurde, ist aus Grafinger Sicht von kaum geringerem Nachrichtenwert: Der Nachtragshaushalt geht über die 1,6 Millionen Euro für die Berufsschul-Anzahlung weit hinaus. Insgesamt orderte die Kämmerei 2,6 Millionen Euro nach. Gleichzeitig erhöhte die Stadt den Kassenkreditrahmen um etwa ein Drittel auf 3,6 Millionen Euro. "Wir sind kassenmäßig an unserer Grenze", sagte Kämmerer Christian Bauer.

Mehrere Projekte wie die Sportstättenanbindung oder das neue Dach für die Dreifachturnhalle seien teurer geworden als gedacht. Zudem verschiebe sich ein für das Jahr 2018 vorgesehener Grundstücksverkauf aufs nächste Jahr. Hier sei mit Einnahmen von rund einer halben Million Euro gerechnet worden. Zusammen erhöht der Nachtrag den Grafinger Schuldenstand zum Jahresende von einst geplanten rund 6,8 auf etwa 9,4 Millionen Euro. Wie viel des Berufsschul-Anteils davon auf den Grafinger Konten verbucht bleibt, hängt von den Verhandlungen mit dem Landkreis ab. Und freilich davon, ob der Grafinger Stadtrat - wohl im nächsten Jahr - dem Bebauungsplan für die Schule zustimmt.

An der Notwendigkeit des Nachtragshaushalts ändert jedoch auch die Möglichkeit der 1,6 Millionen Euro als durchlaufenden Posten nicht. In der Haushaltswirtschaft gelte das Bruttoprinzip, erklärte die Kämmerei. Einnahmen und Ausgaben müssten getrennt veranschlagt werden.

© SZ vom 11.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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