Vorschlag der CSU:Ebersberger sollen 2021 über Windpark im Forst abstimmen

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Der Landrat und die CSU im Kreistag wollen, dass der Bürgerentscheid stattfindet, bevor neue Gutachten in Auftrag gegeben werden

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Die Debatten zum Windpark im Forst verlaufen seit Monaten eher stürmisch, Windradbefürworter und -gegner stehen einander unversöhnlich gegenüber. Wer von ihnen die Mehrheit hat im Landkreis, das wollen Landrat Robert Niedergesäß und seine CSU-Fraktion gern herausfinden, noch bevor weitere Gutachten zur Realisierbarkeit des Projekts in Auftrag gegeben und finanziert werden. Sie schlagen nun einen landkreisweiten Bürgerentscheid parallel zur Bundestagswahl 2021 vor. Ansonsten werde Zeit und Geld investiert - mit der Gefahr, dass danach die Bürger das Vorhaben doch ablehnten, sagten Niedergesäß, CSU-Kreisvorsitzender Thomas Huber und Fraktionschef Martin Wagner am Freitag in einem Pressegespräch. "Wir brauchen den Segen der Bevölkerung, diesen langen und teuren Weg zu gehen", so Niedergesäß.

Das erste Gutachten hat nicht die erwünschte Klarheit gebracht

Ihr Vorschlag wird bereits am kommenden Donnerstag im Umweltausschuss des Kreistags ein Thema sein. Eigentlich war in der Vergangenheit immer der umgekehrte Weg geplant gewesen: Ein Gutachten sollte zunächst zeigen, ob ein Windpark im Forst grundsätzlich möglich ist. Im Falle eines positiven Ergebnisses sollte die Bevölkerung darüber abstimmen, ob sie diesen Windpark überhaupt will. Doch das erste Gutachten, das im November vorgestellt wurde, hat nicht die erhoffte Klarheit gebracht.

Es hat lediglich gezeigt, dass in Hinblick auf den Artenschutz nicht bestimmte Gebiete im Forst weniger sensibel sind als andere. Wäre es anders gewesen, hätte man Zonen innerhalb des Landschaftsschutzgebiets relativ einfach für die Windkraftnutzung herausnehmen können, ohne es insgesamt angreifen zu müssen. Möglich wäre eine Umzonierung dennoch, wie bei der Sitzung im November deutlich wurde - wenn auch relativ kompliziert. Auch weitere Gutachten wären dafür notwendig.

Der ursprüngliche Plan wäre gewesen, dass der Ausschuss bereits jetzt im Januar eine politische Entscheidung fällt und sich entscheidet, ob die Planungen nun vorangetrieben werden sollen oder eben nicht. Ein landkreisweiter Bürgerentscheid hätte erst folgen sollen, wenn nach weiteren Untersuchungen klar ist, ob das Projekt überhaupt möglich ist. Stattdessen sollen, wenn es nach der CSU und ihrem Landrat geht, zunächst die Bürger das Wort haben. Man wolle Basisdemokratie praktizieren und so auch verhindern, dass sich die Fronten innerhalb der Bevölkerung weiter verhärten.

Auch die CSU ist sich bei dem Thema nicht ganz einig

Wie Niedergesäß, Huber und Wagner am Freitag betonten, gibt es auch innerhalb der CSU unterschiedliche Ansichten dazu, wie mit dem Windpark weiter verfahren werden soll. "Es ist eine Gewissensentscheidung", sagte Wagner. Man könne sich über das Thema "trefflich streiten".

Auch Niedergesäß sagte, sowohl Gegner als auch Befürworter des Projekts hätten in seinen Augen gute Argumente. In den vergangenen Jahren habe er deutlich gemerkt, wie emotional besetzt das Thema sei. Nicht nur direkten Anwohnern, auch Menschen aus weiter entfernten Orten im Landkreis sei der Forst sehr wichtig. Er selbst ist aber nach wie vor auf der Seite der Befürworter, seiner Einschätzung nach könnte der Forst fünf Windräder vertragen - mehr aber auch nicht. Dass es nicht mehr werden dürfen, würde er in einer privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Freistaat als Grundstückseigentümer festlegen.

Eine Koppelung mit der Kommunalwahl ist nicht erlaubt

Wird der Weg gewählt, den die CSU nun vorschlägt, wird die Entscheidung über den Windpark, über den seit 2011 diskutiert wird, weiter vertagt. Denn konkretisiert werden könnten die Planungen ja erst nach dem Votum der Bürger. Eine Abstimmung vor Herbst 2021 halten die CSU-Politiker für nicht zielführend - außer natürlich, die Bundestagswahl fände früher statt, was ja im Rahmen des Möglichen liegt.

Eine Koppelung mit der anstehenden Kommunalwahl ist nicht erlaubt, ein Bürgerentscheid unabhängig von einer Wahl könnte laut Niedergesäß, Huber und Wagner das Ergebnis verfälschen. Denn dann könnte die Wahlbeteiligung sehr niedrig ausfallen, "und eine Minderheit träfe eine Entscheidung, die eigentlich eine Mehrheit treffen muss", so Huber. Selbst wenn man den Ehrgeiz hätte, den Bürgerentscheid schnellstmöglich zu organisieren, würde man das nicht vor Herbst 2020 schaffen, so Niedergesäß - durch die Koppelung mit der Bundestagswahl verlöre man also maximal ein Jahr.

Noch nicht abschließend geklärt ist, ob ein Bürgerentscheid auf Landkreisebene überhaupt möglich ist. Die Regierung von Oberbayern habe das in einer ersten Einschätzung verneint, so Niedergesäß, ein Fachanwalt habe hingegen die Überzeugung vertreten, dass dies bei der entsprechenden Fragestellung durchaus möglich wäre. Sollte ein Bürgerentscheid dennoch aus rechtlichen Gründen scheitern, würde Niedergesäß ersatzweise eine Bürgerbefragung initiieren. Das Ergebnis wäre zwar nicht rechtlich bindend, würde aber doch widerspiegeln, wie die Menschen im Landkreis das Thema einschätzen.

© SZ vom 18.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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