Verhandlung am Amtsgericht:Aufgeputscht

Lesezeit: 2 min

Fitnesssportler hortet Dopingmittel im Keller und verkauft Marihuana an einen Minderjährigen

Von Daniela Gorgs, Ebersberg

Für einen muskelbepackten Körper nehmen einige Fitnesssportler nicht nur physische Qualen auf sich, manch einen treibt der Ehrgeiz zudem in die Kriminalität. So auch einen 28-jährigen Mann, der sich jetzt auf der Anklagebank des Ebersberger Amtsgerichts wiederfand. Der Mann war neugierig und besorgte sich Arzneimittel für den Muskel- und Kraftaufbau. "Ich wollte das mal ausprobieren", erklärte er dem Schöffengericht. Weil er gleich merkte, dass das nichts für ihn war, packte er sämtliche Testosteron-Ampullen, in kleinen Schachteln verpackt, in den Keller. Dorthin führte er zwei Jahre später die Ermittler, die wegen einer anderen Drogensache seine Wohnung durchsuchten.

Auf die erstaunte Frage eines Schöffen, warum er die Ampullen nicht weggeworfen habe, zuckte der Angeklagte die Schultern. Er habe sich aus Angst vor den Nachbarn nicht getraut, sie in den Hausmüll zu werfen. Der Mann muss eine gehörige Menge an unterschiedlichen Substanzen im Keller gehortet haben. Der Staatsanwalt, der die Anklageschrift vorliest, verhaspelt sich ob der chemischen Begriffe wie Hydroxyandrost oder Stanozolol ein paar Mal. Elf Asservate untersuchte ein Kriminallabor. Das Ergebnis: Die Menge der Dopingmittel, die der Angeklagte besaß, überschritt das 113-fache einer nicht geringen Menge.

Zu diesem Fund hatte die Ermittler ein anderes Vergehen gebracht. Der 28-Jährige soll mit Betäubungsmitteln Handel getrieben haben. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, in einem Fitnesscenter zweimal jeweils zwei Gramm Marihuana an einen minderjährigen Arbeitskollegen verkauft zu haben. "Das war ein reiner Freundschaftsdienst", beteuerte der 28-Jährige vor Gericht. Er habe die paar Gramm zum Selbstkostenpreis weitergegeben und entschuldigte sich jetzt dafür: Es hätte ihm bewusst sein müssen, dass der Arbeitskollege zu dem Zeitpunkt erst 17 Jahre alt war. Über die Herkunft der Drogen hüllte er sich in Schweigen.

Der Staatsanwalt plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Der Angeklagte habe zwei Vorstrafen. Positiv zu bewerten sei dagegen, dass der 28-Jährige mit der Polizei kooperiert und seine Fehler zugegeben habe. Das betonte auch dessen Verteidigerin. Mit dem Hinweis auf die Dopingmittel im Keller habe sich ihr Mandant "selbst ans Messer geliefert". Zudem wies sie darauf hin, dass es sich bei Marihuana um eine sogennante weiche Droge handele.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Markus Nikol verurteilte den Angeklagten wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und dem Besitz von Dopingmitteln zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Ein Handeltreiben konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

Neben den Gerichtskosten muss der Angeklagte 3000 Euro an die Fachambulanz für Suchterkrankungen im Landkreis zahlen. Dies machte das Schöffengericht ihm zur Auflage. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 19.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: