Vaterstetten:Waschen statt Wohnen

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Geplantes Mehrfamilienhaus mit ungewöhnlich großem Dachgeschoss kommt Gemeinderäten verdächtig vor

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Schnäppchen sind Grundstücke in der Großgemeinde schon lange nicht mehr, teilweise sind die Quadratmeterpreise für Bauland bereits vierstellig. Kein Wunder daher, dass Bauherren versuchen, auf den teuren Grundstücken so viel Hausfläche wie möglich hinzustellen - manchmal sogar mehr, als eigentlich erlaubt ist.

Einen solchen Fall gab es nun in Parsdorf, am westlichen Ortsrand: An der Ecke Erlen- und Buchenweg sollte ein kleineres Wohnhaus durch ein etwa doppelt so großes Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen ersetzt werden. Was allerdings nach dem derzeit dort geltenden Bebauungsplan nicht möglich ist, wie Bauamtsleiterin Brigitte Littke nun im zuständigen Ausschuss erläuterte. Denn festgelegt ist in dem Gebiet eine Geschossflächenzahl von 0,7, für zehn Quadratmeter Grundfläche dürfen also nur sieben Quadratmeter Wohnfläche entstehen. Das habe man dem Bauwerber auch mitgeteilt, der daraufhin seine Planungen änderte: Die Wohnungen wurden von acht auf sieben reduziert - dafür sind im Obergeschoss nun zusätzliche "Abstell-, Wasch- und Trockenräume" eingeplant, auf einer Gesamtfläche von fast 90 Quadratmetern.

Keine Änderungen gibt es dagegen bei den beantragten Stellplätzen, hier würde der Bauwerber gerne je acht Stück oberirdisch und weitere acht in einer neuen Tiefgarage errichten. Der Bedarf für sieben Wohnungen läge aber nur bei insgesamt 14 Parkplätzen, laut Stellplatzsatzung braucht es zwei Plätze pro Wohnung - 16 Parkplätze würden also sogar für acht Wohnungen reichen. Ein Zusammenhang, der auch dem Bauamt nicht entgangen war: "Das springt einem schon ins Gesicht, genau wie die Größe des Dachgeschosses", so Littke, "aber die Bauräume sind mit der aktuellen Planung eingehalten".

Im Gremium gab es verschiedene Ideen, wie man gewährleisten könne, dass das auch so bleibt. Maria Wirnitzer (SPD) schlug vor, weniger als die beantragten Parkplätze zu genehmigen, "auf einen davon könnte man ja einen Baum hinstellen". Dies diene nicht nur der Ortsgestaltung, "das wäre auch ein Hebel, um sicherzustellen, dass nicht doch noch die achte Wohnung eingebaut wird". Dies sei über das Baurecht nicht möglich, so Littke. Zwar schreibe der Freiflächengestaltungsplan einen 70 Quadratmeter großen Spielplatz vor, den der Bauwerber auch herstellen wolle. Auch dazu, das Grundstück angemessen zu begrünen und mit Bäumen zu bepflanzen, könne man den Bauherrn verpflichten - nicht jedoch dazu, dafür auf einen Stellplatz zu verzichten, auch wenn der laut Satzung nicht nötig ist. "Das gibt der Bebauungsplan einfach nicht her", so die Bauamtsleiterin.

Ebenso wenig möglich sei eine zunächst vom Bauamt favorisierte Auflage, wonach das Dachgeschoss ohne Balkone zu errichten sei, wie es noch in der ersten Fassung des Beschlusses gestanden war. Doch nach eingehender Prüfung sei man zu dem Schluss gekommen, so Littke, dass man laut Bebauungsplan solche Auflagen nicht verhängen könne.

Dann solle man wenigstens in den Beschluss klar hineinschreiben, "dass ein Ausbau des Dachgeschosses nicht stattfinden darf", forderte Roland Meier (FW). Dies ergebe sich eigentlich von selbst, so Littke, laut Beschluss würden schließlich sieben Wohnungen und diverse Abstellräume in dem Haus genehmigt und eben nicht acht Wohnungen.

Bei einer Gegenstimme - der von Manfred Schmidt (FBU/AfD), der sich an der Nachverdichtung im Allgemeinen störte - wurde der Neubau der sieben Wohnungen genehmigt. Dass es bei dieser Zahl auch bleibe, werde man auf jeden Fall kontrollieren, versicherte die Bauamtsleiterin: "Wir sind ja auch die Aufsichtsbehörde und werden regelmäßig nachschauen, ob nicht doch nachträglich eine achte Wohnung eingebaut wird."

© SZ vom 23.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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