Vaterstetten:Verona auf Stand-by

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Landratsamt nutzt Vaterstettener Hotel vorerst nicht als Unterkunft

Das Hotel Verona in der Baldhamer Straße wird bis auf Weiteres keine Unterkunft für Asylbewerber. Dies teilte nun das Landratsamt mit. Die Behörde hatte das seit Wochen leer stehende Hotel eigentlich für Flüchtlinge nutzen wollen, nachdem aber immer noch nicht klar ist, ob der entsprechende Vertrag mit dem richtigen Partner abgeschlossen wurde, ruht das Vorhaben zunächst. Die Belegung der Herberge sei derzeit nicht geplant, so Landratsamtspressesprecherin Evelyn Schwaiger, "das ist auf Stand-by, wir warten die Auseinandersetzung zwischen dem Eigentümer und dem Pächter ab".

Letzterer hatte das Hotel an das Landratsamt weitervermietet, für die Behörde ein ganz normaler Vorgang, wie Schwaiger bereits in der vergangenen Woche erläuterte. Das Landratsamt miete für Flüchtlinge regelmäßig Zimmer in Hotels und Pensionen, der Fall in Vaterstetten sei daher nicht ungewöhnlich. Ist er aber doch, sagt dagegen der Eigentümer des Hotels, Josef Folger, und zwar aus mehreren Gründen. Zum einen habe das Landratsamt in einem Brief an die Nachbarn angekündigt, mehr als 30 Flüchtlinge in dem Hotel unterbringen zu wollen. Für Folger ist das im Haus, so wie es derzeit eingerichtet ist, unmöglich, Kapazität gebe es höchstens für 24 Personen. Noch wichtiger: Laut Folger wurde der Pachtvertrag für das Hotel bereits Ende vorigen Jahres vorzeitig gekündigt - und zwar einvernehmlich und auf Wunsch des Pächters, wie der Eigentümer betont. Offenbar gab es Probleme mit dem Hotel, vermutet Folger: "Ich hatte den Eindruck, er hat es nicht im Griff." Um so überraschter war Folger dann, als er kurz vor Fasching von der bevorstehenden Belegung des Hotels durch das Landratsamt erfuhr.

Dort ist man grundsätzlich der Meinung, eine rechtsgültige Vereinbarung mit dem Pächter geschlossen zu haben. Der Behörde liege ein bis 2017 gültiger Pachtvertrag vor, aber kein Aufhebungsvertrag, wie Schwaiger betont. "Wir haben nichts in der Hand, das etwas anderes sagt." Bezogen werden soll das Hotel indes nicht so bald, jedenfalls nicht, bis der Konflikt zwischen Pächter und Eigentümer abgeschlossen ist, "und bis wir wissen, wer Recht hat." Auf keinen Fall könne das Landratsamt den Pachtvertrag und dessen Gültigkeit überprüfen, sagt Schwaiger. Sollte die Rechtslage aber feststehen, behalte man sich im Landratsamt rechtliche Schritte - etwa Schadensersatzforderungen - gegen den Verantwortlichen vor. Also entweder gegen den Eigentümer, weil er die Belegung verzögert hat, oder den Pächter, weil er das Hotel widerrechtlich an den Kreis vermietet hat. Der Pächter war für eine Stellungnahme bislang nicht zu erreichen.

© SZ vom 16.02.2016 / wkb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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