Vaterstetten:Schlag mit der Bierflasche

Lesezeit: 2 min

20-Jähriger muss sich vor dem Landgericht verantworten

Angeblich war es sein erster Vollrausch, doch der hatte gleich gravierende Folgen: Der Abend auf dem Volksfest Anfang Juli in Vaterstetten endete mit einer Festnahme durch die Polizei. Keine Kleinigkeit: "Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung" lautet der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft dem inzwischen 20-Jährigen macht, der sich am Dienstag vor der Jugendkammer am Landgericht München II verantworten musste.

Es war gegen 20.20 Uhr. Der junge Mann war aus dem Festzelt gegangen. Schon am frühen Nachmittag des 5. Juli habe er mit Freunden, entgegen seinen sonstigen Gewohnheiten, angefangen Alkohol zu trinken. Einen halben Liter Whisky sowie zwei bis drei Bier. Außerdem habe er drei Joints geraucht. Warum er Alkohol getrunken habe, fragte die Vorsitzende Richterin. "Ich dachte mir, ich trinke mal mit", lautete die Antwort. "Ich habe getrunken, weil es eine gewisse Wirkung erzielt", fügte er hinzu.

Als er sich an der Sportanlage hinter der Minigolfanlage aufgehalten haben soll, soll er zwei Schüler, die ihm entgegen kamen, angesprochen haben. Ob sie ihm eine Zigarette gegen können, soll er gefragt haben. Die beiden Schüler wollten jedoch weiter zum Volksfest. In diesem Moment soll der Angeklagte einem der beiden eine leere Bierflasche gegen die linke Kopfseite geschlagen haben. Die Flasche ging dabei zu Bruch. Der 16-Jährige erlitt eine stark blutende, einen Zentimeter lange tiefe Platzwunde sowie eine weitere am linken Ohrläppchen. Nachdem er mit der Flasche zugeschlagen hatte, soll der Angeklagte seinem mutmaßlichen Opfer das Handy geraubt haben und damit geflüchtet sein. Doch der Polizei gelang es, den damals 19-Jährigen kurze Zeit später festzunehmen. Der Schüler trug keine bleibenden Verletzungen davon.

Der Angeklagte redete bei seiner Vernehmung vor Gericht nicht viel. Auf Nachfragen der Richterin lautete die Antwort meist: "Das weiß ich nicht." Oder: "Daran kann ich mich nicht mehr erinnern." Die Vorsitzende zeigte viel Verständnis für den jungen Mann. Denn er hatte es in den vergangenen Jahren nicht leicht. Die Mutter beging Suizid, als er 16 war. Seinen Vater kennt er nicht. Nach dem Tod der Mutter kam der Angeklagte in einem Projekt für betreutes Wohnen unter. Doch so sehr sich die Richterin auch bemühte, der Angeklagte verschloss sich. Bevor er gar nichts mehr sagte, lieferte er seine Version zu der mutmaßlichen Tat auf dem Volksfest.

Als er die Schüler nach einer Zigarette gefragt habe, sollen diese ihn mit den Worten "Verpiss dich" angeherrscht haben. Daraufhin habe es "eine Diskussion gegeben". Dann habe er von einem der Schüler eins auf die Nase bekommen. "Im Reflex", so der Angeklagte, habe er mit der Bierflasche in der Hand zugeschlagen. Dabei sei das Handy des 16-Jährigen zu Boden gefallen. Er habe es aufgehoben und sei damit zum Parkplatz gelaufen. Dass er bei dem Schlag die Bierflasche in der Hand gehabt habe, das sei "blöd gelaufen", so der Angeklagte. Weitere Angaben machte er nicht mehr zur Tat. Das Urteil stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

© SZ vom 23.11.2016 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: