Vaterstetten:Nachspiel in Parsdorf

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Vaterstettens SPD kritisiert Versäumnisse bei der Genehmigung des Automatencasinos, der Bürgermeister weist dies zurück

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Im Zusammenhang mit der kürzlich genehmigten Spielhalle in Parsdorf kritisiert die SPD schwere Versäumnisse. Das Automatencasino im alten Gewerbegebiet hatten die Gemeinderäte schon einmal abgelehnt, mussten dies Anfang Mai aber wieder zurücknehmen. Denn nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtes gibt es keine Möglichkeit, das Etablissement zu verhindern. "Die Vaterstettener Sozialdemokraten sind allerdings der Meinung, dass bei entsprechender Vorsorge die Spielhalle nicht genehmigt hätte werden müssen", schreibt SPD-Ortsvorsitzender und Fraktionssprecher Sepp Mittermeier in einer Pressemitteilung.

Grund für die Genehmigung ist der geltende Bebauungsplan aus den späten 1970er Jahren, der, im Gegensatz zu neueren Plänen, keine Regelungen für Spielhallen oder ähnliches Gewerbe enthält. Die Sozialdemokraten verweisen darauf, dass man einen solchen Ausschluss auch in Parsdorf nachträglich hätte einfügen können. Gemeinderätin Maria Wirnitzer weist darauf hin, dass es entsprechende Pläne bereits im Jahr 2011 gegeben hatte. Damals beschloss der Bauausschuss sogar eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet, um in der Zwischenzeit den Bebauungsplan zu überarbeiten. Dabei "hätten entsprechende gesetzliche Vorgaben bezüglich Vergnügungsstätten berücksichtigt werden können", so Wirnitzer. Passiert ist damals allerdings nichts, die Veränderungssperre endete, ohne dass der Bebauungsplan geändert wurde. Daher wundert sich Mittermeier, "dass jetzt über eine vermeintlich unumgängliche Entscheidung Krokodilstränen vergossen werden" und stellt die Frage: "Warum fassen wir Beschlüsse, wenn die dann doch nicht umgesetzt werden?"

Vaterstettens Bürgermeister Georg Reitsberger hat den Vorwurf der SPD unterdessen "als leicht populistisch" zurückgewiesen. Die SPD habe, so Reitsberger, anscheinend übersehen, dass sie selbst an der Aufhebung des Beschlusses auf Änderung des Bebauungsplanes mitgewirkt habe. Wie Reitsberger weiter ausführt, sei am 16. Dezember 2010 erstmals ein Antrag auf Nutzungsänderung von Bürofläche in eine Glücksspielhalle gestellt worden. Daraufhin habe die Gemeinde eine Veränderungssperre erlassen und die Änderung des Bebauungsplanes angekündigt. Anschließend kam es zu einem Rechtsstreit, bei dem der Antragsteller im September 2011 "die Hauptsache für erledigt erklärt hat". Damit war der Bauantrag hinfällig. Der Bauausschuss habe dann im Januar 2013 einstimmig beschlossen, die Veränderungssperre aufzuheben. "Dies haben die Verfasser der Presseerklärung offensichtlich übersehen", so der Bürgermeister.

Am 12. Dezember 2013 wurde erneut ein Antrag auf Errichtung einer Spielhalle mit einer Größe von knapp 100 Quadratmetern gestellt. Der Bauausschuss hat am 22. Juli 2014 diesen Antrag einstimmig abgelehnt. Ein Antrag auf ein Wiedereinsetzen der Veränderungssperre für die verbleibende Restlaufzeit wurde nicht gestellt, so Reitsberger, "auch nicht von der SPD".

Eine "Negativplanung" der Gemeinde, die Vergnügungsstätten, wie etwa Spielhallen, komplett ausschließt, sei juristisch nicht durchsetzbar und erfordere eine umfassende Bestandsanalyse. Die Beeinträchtigung von Wohnnutzungen oder schutzbedürftigen Anlagen, wie Schulen oder Kitas, sowie die städtebaulichen Nachteile hätten im Bebauungsplanverfahren begründet werden müssen. In der mündlichen Verhandlung vor Ort war das Gewerbegebiet am Posthalterring aber als nicht hochwertig eingestuft worden. "Es gibt keinen Gemeinderatsbeschluss, der nicht umgesetzt worden ist. Und es gab auch keinen Antrag der SPD in dieser Sache. Ob eine Änderung des Bebauungsplanes die Spielhalle hätte verhindern können, ist angesichts der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu diesem Thema leider sehr unwahrscheinlich", so Reitsbergers Fazit.

Warum aber nie auch nur versucht wurde, den Bebauungsplan zu überarbeiten, sagt der Bürgermeister nicht. Bauamtsleiterin Brigitte Littke allerdings machte dafür in der vergangenen Sitzung des Bauausschusses zwei Probleme verantwortlich. Das erste ist, dass der bestehende Plan einige "formale Fehler und Rechtsmängel" enthält, wie Littke erklärte. Daher habe man den Bebauungsplan, der noch aus der Zeit ihres Vorvorgängers im Bauamt, Rudolf Wüst, stammt, auch nicht einfach ändern können, sondern hätte einen komplett neuen erstellen müssen. Und da greift das zweite Problem: Aufgrund seiner hohen Belastung sei das Bauamt dazu nicht in der Lage gewesen.

© SZ vom 15.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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