Vaterstetten:Millionenprojekt kommt voran

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Planfeststellungsverfahren für Vaterstettener Umfahrungen

Mit den Ortsumfahrungen von Weißenfeld und Parsdorf geht es voran. Jetzt hat die Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Der Neubau soll die Ortsteile Weißenfeld, Parsdorf und Hergolding vom Durchgangsverkehr entlasten. Dadurch sollen, so jedenfalls die Hoffnungen in der Gemeinde, die Lärm- und Schadstoffbelastung reduziert und die Verkehrssicherheit erhöht werden. Das Vorhaben ist insgesamt rund fünf Kilometer lang. Weißenfeld soll in weitem Bogen auf der Ost- und Nordseite umfahren werden. Im Nordosten schließt die Umfahrung von Parsdorf an, die westlich von Parsdorf die A 94 quert und dann parallel zur Autobahn verläuft und an das Gewerbegebiet Parsdorf angebunden wird.

Nicht nur von Dimensionen her ist das Projekt groß - auch die Kosten sind entsprechend: Insgesamt wird mit Baukosten in Höhe von knapp 18 Millionen Euro gerechnet, nicht alles muss die Gemeinde allerdings selbst zahlen - einen Teil übernimmt der Investor des Gewerbegebiets, daneben sind Zuschüsse vom Freistaat und vom Landkreis eingeplant. Die Gemeinde rechnet damit, etwa fünf Millionen selbst aufbringen zu müssen.

Die Planunterlagen für das Planfeststellungsverfahren werden in den Gemeinden Vaterstetten und Feldkirchen einen Monat öffentlich ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem vom 27. Februar an auf der Internetseite www.regierung.oberbayern.bayern.de einzusehen. Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das zum Beispiel für den Bau oder den Ausbau einer Bundesfernstraße, einer Staatsstraße oder einer Kreisstraße oder Gemeindeverbindungsstraße von besonderer Bedeutung vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Bauvorhaben möglicherweise betroffenen Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt und in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, einen Monat zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt. Private Betroffene können während der Auslegungsfrist und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von weiteren zwei Wochen Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei der auslegenden Gemeinde oder bei der Regierung erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist bittet die Regierung den Vorhabensträger um eine Stellungnahme zu den eingegangenen Schreiben. Anschließend führt sie einen Erörterungstermin durch. Dazu lädt die Regierung die Träger öffentlicher Belange und die Einwendungsführer zu dem Termin. Ergibt sich im Anhörungsverfahren die Notwendigkeit, den Plan zu ändern, müssen neu oder anders Betroffene erneut darüber informiert werden. Sie erhalten Gelegenheit, dagegen wiederum Einwendungen zu erheben. Bei erheblichen Änderungen kann auch eine erneute Auslegung der Unterlagen erforderlich sein. Sobald das Entscheidungsmaterial vollständig ist, erstellt die Regierung bei positiver Beurteilung den Planfeststellungsbeschluss.

© SZ vom 23.02.2017 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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