Vaterstetten:Immer schön locker bleiben

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In zwei Straßenzügen will Vaterstetten den Gartenstadtcharakter erhalten

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Früher war alles, wenn schon nicht besser, dann doch größer, jedenfalls in der Erinnerung. In Vaterstetten erinnert man sich gerne an die Zeit, als es dort tatsächlich noch weitläufiger zuging, zumindest auf den Grundstücken. In einigen Teilen der immer stärker verdichteten Kerngemeinde entlang der S-Bahn soll diese lockere Bebauung möglichst erhalten werden, für zwei Straßenzüge wurde nun eine vor zwei Jahren erlassene Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert. Dies soll dem Bauamt die nötige Zeit verschaffen, einen gartenstadtgerechten Bebauungsplan aufzustellen.

Konkret geht es um zwei Gebiete in Baldham südlich der Bahn. Das erste, für das gar kein Bebauungsplan existiert, befindet sich nördlich des derzeit von der prähistorischen Staatssammlung als Lagerhalle genutzten ehemaligen Ateliers des Nazi-Bildhauers Josef Thorak. Es liegt zwischen der Waldstraße im Süden, Alte Poststraße im Norden, Buchenstraße im Westen und Franz-Kammerseder-Straße im Osten. Für das zweite Areal weiter westlich, es befindet sich in dem Dreieck zwischen Hochwald-, Hochries- und Rauschbergstraße, gibt es zwar einen Bebauungsplan, dieser ist wegen der eher vage formulierten Vorgaben - etwa sind keine definitiven Höhen für Gebäude festgeschrieben, genauso wenig wie Abstände von Gebäuden auf dem selben Grundstück - laut Bauamt aber wenig geeignet, eine starke Nachverdichtung zu verhindern.

Die beiden Wohngebiete waren bereits mehrmals Thema im Bauausschuss, zuletzt im Herbst vergangenen Jahres. Das Vorhaben ist im Gremium unumstritten, eine Diskussion gab es darum nicht. Stattdessen stellte Bauamtsleiterin Brigitte Littke den Stand der Dinge vor. Diese entwickelten sich zwar voran - allerdings langsamer als erhofft. "Viel Zeit in Anspruch genommen" hätten die Erstellung eines Plans, welche der zahlreichen Bäume auf den Grundstücken erhalten werden sollten, sowie einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung für dieselben. Außerdem in Arbeit ist ein schalltechnisches Gutachten für beide Areale, dies sei ebenfalls mit einigem Zeitaufwand verbunden.

Auch sei man derzeit für das Areal am Thorak-Gelände mit den Eigentümern der Grundstücke in Kontakt, deren "unterschiedliche Bebauungsvorstellungen" hätten sich "als wesentliche Erschwernis" bei der Aufgabe erwiesen, schnell einen Bebauungsplan aufzustellen. Ein Problem, mit dem man auch bei den Grundstücken zwischen Hochries- und Rauschbergstraße zu tun hat. Hier gab und gibt es sogar schon konkrete Begehrlichkeiten, etwa die 2015 vom Verwaltungsgericht und Mitte vergangenen Jahres vom Verwaltungsgerichtshof untersagte Umnutzung eines Wohnhauses als Arbeiterunterkunft mit bis zu 28 Schlafplätzen. Laut Bauamt hat der Eigentümer seine Pläne wohl nicht ganz fallen gelassen, zumindest ist in der Beschlussvorlage für die Veränderungssperre ausdrücklich die Rede von einer "Absicht des Eigentümers, dort ein Arbeiterwohnheim zu errichten". Was noch ohne die derzeit geltende Veränderungssperre wohl auch zulässig sein dürfte. Die Gerichte hatten nämlich nicht grundsätzlich das Arbeiterwohnheim abgelehnt, lediglich die von der Kammer angenommene Überbelegung des Hauses wurde beanstandet. Dies sei aber nicht das einzige Grundstück, auf dem sich die Besitzer Nachverdichtung wünschen, mindestens in einem weiteren Fall, gebe es in dem Bereich Wünsche nach mehr Bebauung.

Der Ausschuss billigte ohne Gegenstimmen beide Veränderungssperren. Diese gelten nun bis März, beziehungsweise Mai kommenden Jahres. Falls die Bebauungspläne bis dahin noch nicht fertig sein sollten, könnte die Gemeinde die Sperre ein weiteres Jahr verlängern - damit wäre allerdings die zulässige Höchstgrenze ausgereizt. Laut Baugesetzbuch haben Grundstückseigentümer nach vier Jahren Veränderungssperre Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

© SZ vom 17.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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