Vaterstetten:Her mit der Wand

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Anwohner kaufen der Gemeinde Lärmschutz ab

Schön ist sie nicht mehr und auch schon etwas wackelig - aber dennoch ein Verkaufsschlager: die Lärmschutzwand neben der B 304 auf Höhe Ostring. Nach langem Hin und Her haben die Anwohner nun erklärt, das Bauwerk samt darunterliegendem Grundstück nun doch kaufen zu wollen.

Bereits 2012 ergab ein Gutachten, dass die Wand nicht mehr standsicher ist, also dringend etwas unternommen werden müsste. Allerdings wollte zunächst niemand Geld für eine Sanierung oder einen Neubau ausgeben. Die Gemeinde hatte einen Abriss favorisiert, man wollte die Wand - und damit die Verantwortung für eventuelle Folgen eines Einsturzes - loswerden. Möglich wurde dies, weil die Wand vor 20 Jahren ohne jegliche gesetzliche Verpflichtung gebaut wurde, erklärt Manfred Weber, Leiter des Vaterstettener Straßenbauamtes. Rechtlich sei sie nämlich gar nicht erforderlich. "Damals hatte man sich geeinigt, etwas für die Bürger zu tun", zumal diese sich auch an den Kosten beteiligten. Anlieger, Gemeinde und Tankstelle teilten sich die Ausgaben, insgesamt rund 60 000 Mark.

Weil eine solche Kostenteilung diesmal nicht möglich war, ergaben sich für die Gemeinde eigentlich nur drei Möglichkeiten: Sanierung oder Neubau auf eigene Kosten, Abriss der Wand oder aber die Eigentümer würden die Fläche samt Lärmschutzwand erwerben. Ersteres schloss man aus Kostengründen bei der Gemeinde aus. Schließlich hätte ein Neubau - eine Sanierung ist laut Experten wegen des schlechten Zustandes kaum mehr möglich - um die 70 000 Euro gekostet. Daher bot man den Grund samt Wand den Anliegern zum Kauf an, die allerdings zunächst ablehnten - inzwischen haben die meisten von ihnen ihre Meinung aber geändert.

Die Gemeinde hat das Grundstück vom Bund gekauft und nun an die Anlieger weiterveräußert. Drei der Anwohner wollten nicht mitziehen, deren Anteile hätten nun die anderen übernommen. "Das ist dann nicht mehr öffentlich-rechtliche Sache, sondern private Angelegenheit", erklärt Weber. Praktisch heißt das, den neuen Eigentümer obliegt nun die Verkehrssicherungspflicht, das heißt sie tragen dafür Sorge, dass keine Gefährdung durch die Wand entsteht.

© SZ vom 26.07.2016 / mjkr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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