Vaterstetten:Hausfriedensbruch

Lesezeit: 3 min

Was bei der Sanierung geht und was nicht, da scheiden sich im Falle der denkmalgeschützten Scheckenhofer-Villa die Geister. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Erneut gibt es Streit um die Scheckenhofer-Villa in Vaterstetten. Der Eigentümer hat nun die Gemeinde verklagt. Er fordert die Rücknahme von Beschlüssen, die teilweise schon umgesetzt sind

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Der Weihnachtsfrieden um die Scheckenhofervilla hat die Feiertage nicht überdauert. Sah es im Dezember noch so aus, als ob sich der Eigentümer des denkmalgeschützten Häuschens und die Gemeinde auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Sanierung einigen könnten, geht man nun wieder auf Konfrontation. Wie im Bauausschuss am Dienstagabend bekannt gegeben wurde, hat der Eigentümer Klage gegen die Gemeinde eingereicht.

Bereits seit dem Frühsommer vergangenen Jahres war es zwischen Gemeinde und Eigentümer, dem Bauunternehmer Herbert Meier, immer wieder zu Konflikten gekommen. Streitpunkt war, wie das mehr als 100 Jahre alte Häuschen, das unter Denkmalschutz steht, erhalten und saniert werden kann. Die Gemeinde erließ zeitweilig sogar einen Baustopp, weil sie mit der Art und Weise der Sanierung nicht einverstanden war. Das Bauamt bemängelte, dass bei der Renovierung zu viel historische Substanz verloren gehe und forderte ein behutsameres Vorgehen.

Im Gegenzug warf Meier dem Bauamt vor, keine Ahnung vom tatsächlichen Zustand des Hauses zu haben. So seien etwa die angeblich schützenswerten historischen Dachträger längst nicht mehr vorhanden, die hölzernen Strukturen seien durch Ungezieferbefall teilweise komplett zerstört. Trotzdem habe sich die Gemeinde geweigert, ihm zu erlauben, die morschen Dachträger zu ersetzen, sagt Meier, und einen monatelangen Baustopp verhängt.

Bei der Gemeinde und auch bei einigen Nachbarn wiederum wurde, nachdem die Bauarbeiten monatelang ruhten, geargwöhnt, der Eigentümer wolle das Haus absichtlich verfallen lassen und anschließend das Grundstück in bester Lage lukrativ neu bebauen - ein Vorwurf, den Meier vehement zurückweist. Ihm sei am Erhalt der Villa gelegen, aber so, wie es das Bauamt fordere, sei dies eben nicht möglich. So war zwischen Bauamt und Gemeinde stets umstritten, wie stark das alte Haus modernisiert werden darf. Meier versicherte nämlich stets, das Ziel der Sanierung sei es, dass die Scheckenhofer-Villa ein Wohnhaus bleiben solle - und berief sich auf Vorgaben des Denkmalschutzes, die fordern, historische Gebäude in ihrer Funktion zu erhalten. Dies sei aber nur möglich, so der Eigentümer, wenn man das Haus mit einer Dämmung und mit neuen Fenstern ausstatte, schließlich hätten heutige Bewohner eben andere Ansprüche als vor einem Jahrhundert.

Ende November schien sich die Situation etwas zu entspannen. Auf eine Aufforderung der Gemeinde, das Dach der Scheckenhofervilla winterfest zu machen, um weitere Schäden zu verhindern, reagierte der Eigentümer prompt. Zudem erklärten beide Seiten nach einer Reihe von Gesprächen, sich angenähert zu haben. Meier lobte, dass man sich "in einer Klärungsphase" befinde. Bürgermeister Georg Reitsberger (FW), der stets betont hatte, wie wichtig der Erhalt des alten Häuschens für die Gemeinde sei, erwartete sogar ein baldiges Ende der Streiteien um die Scheckenhofer-Villa. "Wir sind auf einem guten Weg", befand er im Herbst.

Doch davon ist man knapp zwei Monate später wohl wieder abgekommen. Wie Bauamtsleiterin Brigitte Littke nun im Ausschuss erklärte, gebe es zwei Klagen des Eigentümers der Scheckenhofer-Villa gegen die Gemeinde. Die erste betrifft die Anordnung, das Dach des Häuschens winterfest zu machen. Obwohl er dem bereits im November nachgekommen ist, hat Meier dennoch gegen den entsprechenden Bescheid geklagt. Die zweite Klage richtet sich gegen den Bescheid, dem Vaterstettener Bauamt sämtliche Pläne über Sanierung und Umbau vorzulegen.

Eigentümer Meier bestätigt, dass er Klage gegen die Gemeinde führt, allerdings nicht um die beiden Bescheide zu kippen, sondern um Details zu klären. So fordert er von der Gemeinde eine Bestätigung, dass er der Aufforderung nachgekommen sei, das Dach winterfest abzudichten. Da die Gemeinde ihm dies aber nicht bestätige wollte, habe er den entsprechenden Bescheid angefochten. Auch gegen die Einreichung der Pläne habe er grundsätzlich keine Einwände, so Maier, hier gehe es aber um einen vernünftigen Zeitplan. Er habe der Gemeinde bei den Gesprächen im Herbst dargelegt, dass er einen neuen Statiker und einen neuen Architekten verpflichtet habe - beides seien Experten im Bereich der Denkmalpflege. Allerdings sei das Konzept bis zu der von der Gemeinde festgelegten Frist Anfang Januar nicht fertig geworden, "das war in der kurzen Zeit nicht umsetzbar."

Ob der Fall nun wirklich vor dem Verwaltungsgericht landet, wird sich wohl an diesem Donnerstag entscheiden. Dann treffen sich Eigentümer, die beiden Vaterstettener Bürgermeister und Mitarbeiter des Bauamtes zu einem weiteren Gespräch - mit sehr offenem Ende. Grundsätzlich sei er zwar bereit, die Klage zurückzunehmen, sagt Meier, aber nur, wenn ihm die Gemeinde im Gegenzug seine bereits entstandenen Anwaltskosten ersetze.

© SZ vom 21.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: