Vaterstetten:Genug geschottert

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Gemeinde Vaterstetten erlässt neue Vorgarten-Satzung

Dass mit Kies und Schotter reichlich gesegnet ist, wer in der Großgemeinde wohnt, ist ein nicht immer ganz unzutreffendes Vorurteil. Dem nichtmetaphorischen Kies und Schotter hat die Gemeinde Vaterstetten nun aber den Kampf angesagt: Mit großer Mehrheit hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine neue Freiflächen- und Gestaltungssatzung beschlossen. Damit sollen die auch als "Vorgärten des Grauens" bekannten Schotter- und Steinflächen zumindest nicht mehr werden - ein kleines Schlupfloch lässt die Satzung indes.

Knapp vier Jahre ist es her, dass in Vaterstetten der erste Versuch gestartet wurde, das Ortsbild per Satzung zu verschönern - oder wenigstens der Verschandelung etwas Einhalt zu gebieten. Der Stein des Anstoßes war tatsächlich auch damals schon ein solcher: steinerne Mauern nämlich, die sich nach Meinung der Gemeinderatsmitglieder unkontrolliert im Gemeindegebiet ausgebreitet hätten. Mancher im Gremium fühlte sich schon an Berlin vor 1989 erinnert, auch wurde bemängelt, dass die Mauern Kleintieren wie Igeln das Leben schwer machten. Seit Ende 2017 sind darum nur noch "Zäune aus Holzlatten oder Staketen, Metallstäben, Stabmatten- und Maschendrahtzäune" bis zu einer Höhe von 1,80 Meter zulässig, die außerdem erst zehn Zentimeter über dem Boden beginnen dürfen. Mauern dürfen nicht höher als 120 Zentimeter werden. Dies wird in der Neufassung der Satzung beibehalten, aber noch um den Passus ergänzt, dass auch Mauern kleintierfreundlich zu sein und Durchschlüpfe haben müssen.

Mehr Durchlässigkeit ist künftig auch bei den Zäunen vorgeschrieben: "Von den Einfriedungen darf keine geschlossene, wandartige Wirkung ausgehen", heißt es in der Satzung. Darum wurde nun wohl auch die Vorschrift hinzugefügt: "Das Verflechten jeglichen Materials zwischen den einzelnen Zaunelementen ist unzulässig." Weiterhin ausdrücklich keine Beschränkungen bei Dichte oder Höhe gibt es dagegen für Hecken. Die Zahl der Pflanzen, welche die Gemeinde als Hecke für geeignet hält, wurde um vier auf nun 20 erweitert. Außerdem bleibt es weiterhin möglich, die Nachbarn hinter hohen und blickdichten Zäunen zu verstecken: "Einfriedungen zwischen Privateigentümern" sind von den Regelungen ausdrücklich ausgenommen.

Neuerungen gibt es auch bei den Spielplätzen. So ist nun bei einer Größe über 60 Quadratmeter ein zweites "ortsfestes Spielgerät" vorgeschrieben. Außerdem sollen die Spielplätze, die laut Bayerischer Bauordnung für neue Wohngebäude zu errichten sind, auf dem betreffenden Grundstück selbst entstehen. Neu ist, dass es nun, wie bei Parkplätzen, die Möglichkeit einer Ablöse gibt: Mindestens 4800 Euro kostet es, einen vorgeschriebenen Spielplatz nicht zu errichten, bei solchen über 60 Quadratmeter kostet jeder weitere 80 weitere Euro.

Die größte Änderung betrifft aber die Vorgärten, dort ist laut überarbeiteter Satzung künftig weder ein Schottergarten noch die Verlegung von Kunstrasen erlaubt. Dieses Verbot sei möglich nach einer Änderung der Bayerischen Bauordnung, demnach dürften Kommunen "aus Gründen der Ortsgestaltung" solche Vorgaben machen. "Hierbei soll das grüne Ortsbild, das vor allem durch Bäume, Hecken und Sträucher in offenen Pflanzbeeten oder Rasenflächen geprägt ist, gewahrt werden", so die Begründung der Gemeinde.

Bestehende Schotter- oder Kunstrasen-Vorgärten müssen nun aber nicht umgebaut werden, sie haben Bestandsschutz. Außerdem müssen auch in Zukunft Vaterstettens Vorgärten nicht komplett steinfrei angelegt werden. Denn nicht nur die Einfriedungen sondern auch die Satzung bietet eine Durchschlupfmöglichkeit: "Steingärten sind nicht von diesem Verbot erfasst, da diese durchaus auch mit Bewuchs und alpenländischem Charakter gestalterisch ansprechend und wertvoll sein können." Wer im Zweifelsfall entscheidet, was ein verbotener Schotter- und was ein erlaubter Steingarten ist, lässt die Satzung indes offen.

Die überwiegende Mehrheit im Gemeinderat befürwortete die neuen Regeln, Widerspruch kam von Manfred Vodermair (CSU) und Klaus Willenberg (FDP). Ersterer lehnte die Satzung prinzipiell ab. Er habe bereits 2017 dagegen gestimmt, mit der Begründung, man schreibe den Leuten zu viel unnötig vor, an der Ansicht habe sich nichts geändert. Willenberg erklärte, er persönlich fände weniger Schottergärten in der Gemeinde auch schöner - deren Verbot gehe ihm jedoch zu weit. Bei zwei Gegenstimmen wurde die überarbeitete Satzung dann beschlossen.

© SZ vom 04.10.2021 / wkb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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