Vaterstetten/Ebersberg:Klage gegen Gemeinde wegen vereister Stufen

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Von Isabel Meixner, Vaterstetten/Ebersberg

Gerade habe sie noch gedacht: "Hoffentlich rutsche ich nicht wieder aus." Da zog es einer Vaterstettenerin im Treppenhaus schon die Füße weg - zum bereits zweiten Mal innerhalb von einem Jahr. Nach einer Schulterverletzung mit Sehnenriss im Januar 2012 zog sie sich beim Sturz im Dezember unter anderem einen Außenbandriss und einen gebrochenen Fuß zu. Bis heute habe sie Schmerzen, erklärte sie nun vor dem Amtsgericht Ebersberg, das mit der Gemeinde Vaterstetten, der Vermieterin der Wohnung, eine gütliche Einigung herstellen sollte. Doch die blieb - zumindest vorerst - aus.

Die zwei Stürze passierten im offenen Treppenhaus außerhalb der Wohnung. Zu der Zeit seien zwei Lamellen der Außenwand kaputt gewesen, weshalb sie schon mit Feuchtigkeit auf den Stufen gerechnet habe, sagte die Geschädigte. Doch genau an der Stelle, an der die zwei Lamellen fehlten, fiel sie die Granitstufen hinunter. Zweimal musste sie in der Folge an der Schulter operiert werden. Beim zweiten Sturz sei sie "übervorsichtig" gegangen, trotzdem zog es ihr wieder die Füße weg. Dieses Mal war der Sturz folgenreicher: Sie habe sich nicht mehr aufrichten können, musste auf allen Vieren in die Wohnung zurückkrabbeln, sagte die Vaterstettenerin. Dort rief sie ihren Mann an. Als sie später nach eigener Aussage wegen einer Rückenverletzung kaum noch atmen konnte und der Fuß anschwoll, entschied sie sich, ins Krankenhaus zu fahren. "Die Schmerzen waren unerträglich". Doch hat die Gemeinde und die Hausverwaltung ihre Verkehrssicherungspflicht auch wirklich verletzt? Die beklagten Parteien geben an, eine zuverlässige Kraft eingestellt zu haben, auch machten die Fragen des Rechtsanwalts der Gemeinde deutlich, dass er zumindest eine Teilschuld durchaus bei der Mieterin sieht. Die Frau laboriert noch heute an einer Nervenschädigung im rechten Fuß, könne die Schmerzen nur mit Tabletten aushalten und keine geschlossenen Schuhe tragen. Den rechten Arm kann sie ebenfalls nur eingeschränkt bewegen.

7500 Euro verlangte ihr Verteidiger als Schadensersatz - zuzüglich der Kosten, die möglicherweise noch in Zukunft für die Behandlungen anfallen. Einer gütlichen Einigung war der Beklagten-Rechtsanwalt zwar grundsätzlich nicht abgeneigt, allerdings wollte er mit dieser Summe auch alle Folgeschäden beglichen haben. Für diesen Fall, antwortete der Klägeranwalt, müsse der Betrag allerdings eher bei 17 000 bis 20 000 Euro liegen. Die Parteien kündigten an, sich bis Jahresende außergerichtlich noch einmal um eine Einigung bemühen zu wollen. Falls das ohne Erfolg bleibt, wird man sich wieder vor Gericht sehen - diesmal mit Zeugenbefragungen und richterlichem Urteil.

© SZ vom 10.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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