Vaterstetten:Der Stand, der nicht sein darf

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Eine gesunde Erfrischung oder ein Verkehrsrisiko? Die Gemeinde Vaterstetten will den Obststand an der Ottendichler Straße schließen lassen. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Seit einiger Zeit werden am Kreisverkehr an der Ottendichler Straße frische Früchte feilgeboten. Aber nicht mehr lange. Die Gemeinde will die Bude wegen Verkehrsgefährdung schließen lassen

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Obst und Gemüse gelten als sehr gesund, besonders frische Früchte sollen dem Wohlbefinden zuträglich sein. Doch manchmal kann Frischobst die Gesundheit gefährden, wie nun in einem Fall in Vaterstetten. Dort gibt es in der Ottendichler Straße seit einiger Zeit eine neue Verkaufsbude für Früchte und diese ist, nicht nur nach Auffassung der Vaterstettener Verwaltung sondern auch für Verkehrsexperten von Polizei und Landratsamt, ein erhebliches Risiko.

Feilgeboten werden unter anderem Kirschen, Beeren und Aprikosen. Beschwerden über deren Qualität sind bei der Gemeinde nicht eingegangen, es sind indes auch nicht die verkauften Waren, die nun beanstandet werden. Der Zankapfel ist vielmehr der Standort der kleinen Bude. Diese befinde sich nämlich an einer nicht ganz ungefährlichen Stelle, wie Manfred Weber, in der Gemeinde unter anderem für Straßenverkehrsrecht zuständig, erläutert.

Der Verkaufsstand wurde direkt am Waldrand neben dem Kreisverkehr aufgestellt. Das Problem dabei sei, so Weber, dass diese Fläche bereits außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt, also an einer Stelle mit schnellem Autoverkehr. Zudem biete der Stand für potenzielle Kunden keine Möglichkeit, im Einklang mit den Verkehrsregeln anzufahren. Potenzielle Obstkunden müssten daher mitten auf der Landstraße abbremsen, an deren Rand stehen bleiben und sich von dort auch wieder einfädeln. Was zudem noch dadurch erschwert wird, dass die Stelle wegen des Kreisverkehrs unübersichtlich ist. Auch bei der jüngsten Verkehrsschau im Juni war der Stand Thema. Die Experten kamen zu der Auffassung, dass er "eine erhebliche Gefährdung" darstellt, weil durch an- und abfahrende Kundschaft "die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" beeinträchtigt seien.

Grundsätzlich, so erklärt Weber, seien die Verkaufsstände kein Problem. So gibt es nur ein paar Meter weiter südlich an der Dorfstraße eine weitere Bude. Hier sei aber ein gefahrloses Anhalten möglich, genau wie an der Johann-Sebastian-Bach-Straße neben dem Supermarkt, wo ebenfalls Obst verkauft wird. Denn beide Buden liegen innerorts, wo langsamer gefahren werde, und außerdem gibt es dort die Möglichkeit neben der Straße anzuhalten.

Bei dem Obstand am Kreisel aber treffe das nicht zu, weswegen er an dieser Stelle keinesfalls genehmigt werden könne, fasst Weber zusammen. Bislang sei die Genehmigung allerdings auch noch nicht beantragt worden, erklärt Bauamtsleiterin Brigitte Littke auf Nachfrage. Auch sie ist der Auffassung, dass die Gemeinde die Bude nie erlaubt hätte. Dass sie trotzdem aufgestellt wurde sei natürlich ärgerlich, so Georg Kast, Wirtschaftsförderer der Gemeinde und Büroleiter des Bürgermeisters. Er gibt zu, dass diese Verkaufsbuden auf Privatgrund "problematisch" seien, da sie quasi über Nacht aufgestellt würden. Die Gemeinde erlange davon oft erst Kenntnis, wenn es Beschwerden gebe, wie im aktuellen Fall.

Über Probleme mit der Genehmigung weiß man am Stand selbst nichts, der Verkäufer zeigt sich verwundert darüber, dass die Gemeinde die Bude eventuell verbieten will. Auch sein Chef, Robert Knab vom gleichnamigen Obsthof ist über das drohende Aus überrascht. Man habe schließlich die nötigen Genehmigungen für den Betrieb von Verkaufsständen, erklärt Knab. Das Argument mit dem angebliche Sicherheitsrisiko kann er nicht ganz nachvollziehen. Schließlich gibt es vor dem Stand eine Kiesfläche, dort könnten die Kunden gefahrlos anhalten, "niemand muss sein Auto auf der Straße abstellen". Knab zeigt sich aber kompromissbereit: Wenn die Gemeinde mit dem Standort so ein großes Problem habe, "dann ziehen wir halt 100 Meter weiter." Ohnehin seien die Tage des Verkaufsstandes vorerst gezählt, "die Erntezeit dauert noch zwei Wochen, dann ist der Stand wieder weg."

Vielleicht aber auch schon früher. Wie Weber erläutert, prüft man, wie schnell die Gemeinde dem Pächter des Grundstücks eine Nutzungsuntersagung zukommen lassen kann - denn man will unbedingt verhindern, dass der Obstgenuss an der Ottendichler Straße am Ende doch noch gesundheitsgefährdend wird.

© SZ vom 11.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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