Unterstützung für Veterinäre:Exportstopp für Rinder

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Landrat Robert Niedergesäß schließt sich Forderung nach mehr Tierschutz an

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Das Veterinäramt im Landkreis wird bis auf Weiteres keine Transporte von Rindern in Länder außerhalb der EU mehr genehmigen. Dies geht aus einer Antwort von Landrat Robert Niedergesäß (CSU) auf einen Antrag der Kreistagsfraktion der Grünen hervor. Diese hatte bemängelt, dass in den Zielländern der Tierschutz oftmals mangelhaft sei.

Bereits seit Wochen verweigern immer mehr Amtstierärzte in Bayern aus Tierschutzgründen die Ausstellung von Exportdokumenten für Rinder, wenn diese in bestimmte Länder außerhalb der EU gehen sollen. Die Landräte aus Aschaffenburg, Bad Tölz-Wolfratshausen, Deggendorf, Landshut, Miesbach, Passau und Unterallgäu unterstützen bereits ihre Tierärzte darin, keine Exportdokumente mehr auszustellen. Mit dem Argument, die Veterinäre könnten sich sonst strafbar machen.

Direktexporte aus Ebersberg sind ohnehin selten

Dem will sich der Ebersberger Landrat nun anschließen: "Ich werde meine Amtstierärzte dabei unterstützen, Transporte in die Türkei, Länder des Nahen Ostens, die Maghrebstaaten und die asiatischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion bis auf Weiteres nicht mehr abzufertigen beziehungsweise auch keine Vorzeugnisse für solche Tiere mehr auszustellen." Dabei handelt es sich um Dokumente für Tiere, die vor dem Export noch in einen anderen Landkreis gebracht werden. Über die endgültige Exportgenehmigung entscheidet der dort zuständige Amtstierarzt. Direkte Rinderexporte aus dem Landkreis ins außereuropäische Ausland sind laut Auskunft von Niedergesäß ohnehin selten. In den vergangenen zwei Jahren habe es nur einen Fall gegeben: Ein Zuchtbulle wurde von einer Besamungsstation im Landkreis Ebersberg in eine nach Serbien gebracht. Der Landrat macht sich auch die Forderung des Landesverbands der beamteten Tierärzte Bayerns zu eigen, wonach eine "Positivliste" erstellt werden soll. Darauf stehen Länder, in die ein Rindertransport ohne eventuelle Rechtsfolgen möglich ist. Was die in die Kritik geratenen Exportziele betrifft, macht er überdies klar: "Aus meiner Sicht dürfen die Exportzertifizierungen für die genannten Drittländer erst wieder aufgenommen werden, wenn gesichert ist, dass die einschlägigen Tierschutzstandards beim Transport und auch bei der Schlachtung im Exportland eingehalten werden."

In der Sitzung des Umweltausschusses des Kreistages am Dienstag, 19. März, soll das Thema behandelt werden. Möglicherweise, so Niedergesäß, gibt es dann auch schon Neuigkeiten, das Umweltministeriums prüft derzeit die Rechtslage bei Rinderexporten.

© SZ vom 18.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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