Umstrittene Baupläne:Geheimniskrämerei aus Unwissenheit

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Die Regierung von Oberbayern musste erst prüfen, ob sie zur Veröffentlichung ihrer kritischen Stellungnahme zum geplanten Gewerbegebiet in Taglaching berechtigt war.

Von Carolin Fries, Bruck

Die Planung des umstrittenen Gewerbegebietes im Brucker Ortsteil Taglaching wird zunächst nicht fortgesetzt. Frühestens im April wird sich der Gemeinderat mit den Stellungnahmen im zweiten öffentlichen Auslegungsverfahren beschäftigen, sagt Brucks Bürgermeister Josef Schwäbl (CSU) . Bis dahin soll vor allem geklärt sein, wie der Gemeinderat mit der sehr kritischen Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom November vergangenen Jahres umgeht, die das Projekt für unvereinbar mit den Zielen des Landesentwicklungsplanes hält. Ob sich Bruck juristisch für das weitere Vorgehen beraten lässt, will Schwäbl in den kommenden Wochen mit der Verwaltung klären. "Das soll schon sicher sein."

Die Schutzgemeinschaft "Taglachinger Tal" hat bereits nach dem verlorenen Bürgerentscheid Ende Januar angekündigt, gegen einen möglichen Genehmigungsbescheid aus dem Landratsamt zu klagen. Landrat Robert Niedergesäß (CSU) hatte die Pläne Brucks bislang stets verteidigt. Doch für eine Entscheidung der Behörde spiele lediglich eine Rolle, ob die Gemeinde Bruck die Kritik der Regierungsbehörde nachvollziehbar abwägt, sagt Pressesprecherin Evelyn Schwaiger. In den vergangenen Jahren hat das Landratsamt keine größeren Bauprojekte abgelehnt. Klagen gab ebenfalls keine.

Die Kommunen haben im Bauleitverfahren die Möglichkeit, die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in verschiedenster Form zu würdigen: In vielen Fällen werden angemeldete Bedenken zur Kenntnis genommen. Im Falle Brucks wird es sich der Gemeinderat so leicht nicht machen können, denn nicht nur die Regierung von Oberbayern hat Nachbesserungen gefordert, auch das Innenministerium hat sich bereits kritisch zu den Plänen geäußert. Die Kernkritik: Die Planung verstoße gegen das Anbindungsgebot. Zudem habe Bruck nicht rechtlich begründet, weshalb auf einen Flächennutzungsplan verzichtet wird.

In Bruck ist man über den scharfen Ton verwundert, habe sich die Regierung von Oberbayern im April vergangenen Jahres während der frühzeitigen Beteiligung zwar ablehnend, aber nicht gar so kritisch geäußert. "Oftmals erfolgt an der Stelle noch keine abschließende landesplanerische Bewertung", sagt Regierungssprecherin Michaela Krem. Die "ergebnisoffene Stellungnahme" sei vielmehr als "Hilfestellung für die Gemeinde gedacht". Hilfe, die die Gemeinde Bruck offenbar nicht anzunehmen bereit gewesen sei, weshalb sie "die Planung im zweiten Verfahrensschritt in annähernd unveränderter Form und Größe vorgelegt" hat - und die Regierung deshalb nach eingehender Prüfung aller vorgelegten Unterlagen festgestellt hat, "dass nach wie vor einige von der Gemeinde vorgebrachten Argumente nicht nachvollziehbar sind beziehungsweise fachliche Nachweise und Begründungen nicht plausibel erbracht wurden". Die "klare und abschließende Erkenntnis" lautete: Das geplante Vorhaben entspricht nicht den Erfordernissen der Raumordnung.

Eine Einordnung, die die "Schutzgemeinschaft Taglachinger Tal" sich als Trumpf zu eigen machen will. Bereits in den Wochen vor dem Bürgerentscheid versuchten mehrere Mitglieder laut Vereinsvorsitzendem Manfred Gaibinger, Einsicht in die Dokumente zu nehmen. Doch sowohl bei der Regierung als auch im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft in Glonn blieb die Akte geschlossen: Zunächst habe sich der Gemeinderat mit der Stellungnahme auseinanderzusetzen. Zudem wolle man die Bürger in ihrer Entscheidung nicht beeinflussen, argumentierte Glonns Bauamtsleiter Reinhard Brilmayer.

"Verwunderlich" sei deshalb der Anruf der Regierung wenige Tage vor dem Entscheid gewesen, die Stellungnahme nun doch zu veröffentlichen. Laut Regierungssprecherin lag das daran, dass sich einige Anrufer "explizit auf die Auskunftspflicht gemäß bayerischem Umweltinformationsgesetz berufen hatten". Ein Novum, weshalb auf ministerieller Ebene geprüft werden musste, ob landesplanerische Stellungnahmen, die innerhalb eines Bauleitplanungsverfahrens abgegeben wurden, dem Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen unterliegen. Mitte Januar wurde die Stellungnahme öffentlich. Aber nicht nur die der Regierung. Schwäbl entschied, auch die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes zu veröffentlichen, "um das Gleichgewicht zu wahren", wie Brilmayer sagt. Der Planungsverband hatte die Pläne Brucks positiv bewertet.

© SZ vom 17.02.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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