Streit um Baumfällungen:Waldesruh in Baldham

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Gütliche Einigung nach umstrittener Fällaktion

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Die Großgemeinde hat den Eklat um eine illegale Baumfällaktion vor einem Jahr in der Erika-Köth-Straße offenbar gütlich beigelegt. Wie es in einer Pressemitteilung aus dem Vaterstettener Rathaus heißt, habe der Grundstückseigentümer nachweisen können, die Bäume lediglich gefällt zu haben "um seiner Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Nachbarn nachzukommen". Tage vor der Fällaktion seien "wiederholt Fichten durch Sturmereignisse auf Straßen und Nachbargärten geworfen" worden, dies habe zu Beschädigungen an einem Zaun und einem Gastank geführt.

Insgesamt waren auf dem Grundstück Anfang März 2020 etwa 150 Bäume gefällt worden, wie sich später herausstellte waren 59 davon durch die Baumschutzverordnung geschützt. Besondere Aufmerksamkeit erregte die Fällaktion, da sie größtenteils an einem Samstagvormittag geschah - wenn im Rathaus niemand zu erreichen ist. Gestoppt wurde die Säge dann vom damaligen Zweiten Bürgermeister Martin Wagner (CSU), der von einem Nachbarn gerufen worden war. Bei der Gemeinde war man damals einigermaßen verärgert über die Aktion des Grundstückseigentümers, der habe nicht zum ersten Mal gegen die Baumschutzverordnung verstoßen, hieß es damals aus dem Rathaus. "Der in den Medien geäußerte Verdacht, dass mit der illegalen Fällung zusätzliches Baurecht geschaffen werden sollte, war unzutreffend", heißt es nun in der Pressemitteilung. Ein Verdacht übrigens, den damals auch die Gemeinde zumindest indirekt in den Medien geäußert hatte: Nach der Fällaktion wurde seitens der Verwaltung umgehend darauf hingewiesen, dass dem Grundstückseigentümer auch ohne Bäume im Garten kein zusätzliches Baurecht zustehe.

Inzwischen hat man sich aber geeinigt. Laut Pressemeldung habe der Grundstückseigentümer seine Schuld vollumfänglich eingeräumt, und sich bereit erklärt, neue Bäume nachzupflanzen, was inzwischen auch geschehen sei. "Für eine fünfstellige Summe wurden insgesamt 36 hochwertige Laubbäume (Stammumfang 14/16 Zentimeter auf dem Grundstück anstelle der gefällten Nadelgehölze nachgepflanzt. Die Umstände - Schuldeingeständnis, Verkehrssicherungspflicht, Nachpflanzung und keine Absicht zur Baurechtschaffung - hätten dazu geführt, "dass der Bußgeldrahmen nicht vollständig ausgereizt wurde". Zahlen hätten die Beteiligten indes schon müssen, der Hauptverantwortliche "ein Bußgeld in mittlerer fünfstelliger Höhe". Auch die durchführende Firma habe ihr Bußgeld inzwischen akzeptiert.

"Der ganze Vorfall war für alle Beteiligten sehr ärgerlich und hat viel Zeit, Kraft und Geld gebunden", heißt es weiter aus dem Rathaus. Die Verwaltung appelliere daher an alle, die im Gemeindegebiet einen geschützten Baum verändern oder fällen wollen, zuvor eine Genehmigung im Umweltamt einzuholen. Auch die mit Baumfällungen befassten Firmen "stehen in der Verantwortung, sich über örtliche Schutzbestimmungen zu informieren und sich die schriftliche Genehmigung vom Grundstückseigentümer vorlegen zu lassen".

© SZ vom 24.03.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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