Stadtrat Ebersberg:Informationen zu Sitzungen

Lesezeit: 1 min

Vor der Sitzung eines kommunalen Gremiums muss die Tagesordnung dazu veröffentlicht sein, so regelt es die Bayerische Gemeindeordnung. Dies geschieht in den Landkreiskommunen auf zweierlei Weise: als Aushang am Rathaus beziehungsweise in den Infokästen sowie online auf den Websites der Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften.

Unbedingt enthalten sein müssen die Informationen, welches Gremium tagt, also etwa der Stadt- beziehungsweise Gemeinderat oder einer seiner Ausschüsse, wann und wo getagt wird und welcher Teil der Sitzung öffentlich ist. Dazu, wie aufschlussreich die Tagesordnung formuliert werden muss, gibt es dagegen keine allzu konkreten Vorgaben. Die Gemeindeordnung schreibt hier lediglich vor, der Erste Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt "beruft (...) unter Angabe der Tagesordnung mit angemessener Frist ein". Sowohl diese Frist - meist gilt eine Woche als "angemessen" - als auch die Detailtiefe der Tagesordnung bestimmen die kommunalen Gremien selbst. Dazu wird üblicherweise in der ersten Sitzung nach einer Wahl eine entsprechende Geschäftsordnung erlassen, diese kann aber auch innerhalb einer Wahlperiode entsprechend geändert werden.

Dies tat etwa der Kreistag im Jahr 2013, seitdem gibt es auf der Website des Landratsamtes neben der Tagesordnung im Inhaltsverzeichnis-Stil auch weitere Informationen, etwa Stellungnahmen der Verwaltung und Anträge der Fraktionen. Ähnlich sieht es in Vaterstetten aus, auch dort gibt es die Sitzungsvorlagen online. Wenn auch eher kurzfristig. Denn während die Einladung samt Kurz-Tagesordnung bereits eine Woche vor dem Sitzungstermin online geht, gibt es die Zusatzinfo erst am Tag der entsprechenden Sitzung. Trotzdem sind der Kreistag und die Gemeinde Vaterstetten die Vorreiter bei der Vorab-Information. Denn in allen übrigen Kommunen wird vor den Sitzungen lediglich eine Tagesordnung angeschlagen und ins Netz gestellt. wkb

© SZ vom 02.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: