Prozess vor dem Amtsgericht:Folgenreicher Beziehungsstreit

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23-Jähriger wird wegen eines Angriffs auf seine damalige Freundin zu einer Geldstrafe verurteilt

Von Valentin Tischer, Ebersberg

Wegen eines gewalttätigen Beziehungsstreits während einer Fahrt auf der Autobahn musste sich ein 23-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis jetzt vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Körperverletzung in Verbindung mit weiteren Straftaten vor. Laut Anklage war der Angeklagte zusammen mit seiner damaligen Freundin Anfang 2018 in Regensburg bei einem Termin. Auf der Rückfahrt nach Hause habe er dann seine Freundin auf der Autobahn angegriffen, gewürgt und beleidigt. Zudem habe er sie durch sein Verhalten genötigt, auf der Autobahn ihr Fahrzeug anzuhalten.

Der Angeklagte bestritt vor Gericht, dass die Fahrt überhaupt stattgefunden hat. Vielmehr vermutete er hinter dem Prozess eine Racheaktion seiner Ex-Freundin. Auch mit den Aussageprotokollen der Polizei konfrontiert, die die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft untermauerten, blieb der Mann, der ohne Verteidiger erschienen war, bei seiner Aussage. Die als Zeugin geladene damalige Freundin erzählte eine andere Geschichte. Sie und der Angeklagte seien für einen Termin mit einem Fotografen und ein Interview nach Regensburg gefahren. Auf der Rückfahrt sei es zum Streit gekommen. Der Angeklagte sei eifersüchtig geworden, was in der Beziehung schon häufiger ein Problem gewesen sei. Während der Auffahrt auf die Autobahn sei das Verhalten des 23-Jährigen so bedrohlich geworden, dass sie sich entschlossen habe, das Auto auf einem Haltestreifen anzuhalten, bevor etwas passieren konnte. Dann sei er handgreiflich geworden und habe sie kurzzeitig gewürgt.

Auf die Frage von Richterin Vera Hörauf, ob sie sich an Beleidigungen erinnern könne, sagte die Zeugin, dass sie sich nicht konkret entsinnen könne. Aber Beleidigungen seien in ihrer Beziehung zum Angeklagten normal gewesen. Die Zeugin hatte den Fall zunächst gar nicht zur Anzeige gebracht. Sie hatte die Beziehung mit dem Angeklagten nach dem Vorfall beendet. Erst nachdem er aufdringlich geworden sei, habe sie Anzeige bei der Polizei erstattet. Nach eigener Aussage stand sie unter Schock. "Ich war froh, dass alles noch gut ausgegangen ist", erklärte die Zeugin.

Für die Staatsanwaltschaft waren die Tatbestände der Körperverletzung und Beleidigung erfüllt. In Verbindung mit den zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten, forderte sie eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten für den Angeklagten. Zudem sei die Geschichte des Angeklagten, seine ehemalige Partnerin würde sich rächen wollen, nicht glaubwürdig. "Die Polizei erfindet nicht einfach Aussagen. Das ergibt keinen Sinn", begründete die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.

Richterin Hörauf teilte die Meinung der Staatsanwaltschaft. Auch sie sah die Tatbestände erfüllt und glaubte dem Angeklagten nicht. "Ihre Aussagen ergeben unter dem Strich keinen Sinn", sagte die Richterin dem Angeklagten. Der kam dennoch im Urteil letztlich glimpflicher davon, als vom Staatsanwalt vorgeschlagen. Statt zu einer Freiheitsstrafe verurteilte sie den 23-Jährigen zu 160 Tagessätzen zu je 40 Euro. Allerdings ist möglicherweise das letzte Wort nicht gesprochen: Der Angeklagte deutete nach der Verhandlung an, dass er gegen das Urteil Berufung einlegen werde.

© SZ vom 09.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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