Prozess vor dem Amtsgericht:Brandstifterin verurteilt

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Wegen Beziehungsproblemen legt eine 38-Jährige Feuer im eigenen Haus

Eigentlich war dieser 13. April 2017 ein ganz gewöhnlicher Tag im Leben einer Familie aus dem mittleren Landkreis. Die Mutter hat für ihre fünf Kinder Abendessen zubereitet und sie anschließend ins Bett gebracht. Alles ganz normal also - hätte die heute 38-Jährige nicht bereits an jenem Morgen den Entschluss gefasst, ein Feuer in dem Einfamilienhaus zu legen. Gegen 23 Uhr ging sie mit einer Flasche Nagellackentferner in den Keller und zündete im Heizungsraum einen Stapel Altpapier an. Anschließend legte die Frau ein weiteres Feuer vor dem Haus, indem sie mittels Feuerzeug und Mückenspray einige Müllsäcke in Brand setzte. Am Mittwoch musste sie sich vor dem Ebersberger Amtsgericht wegen schwerer Brandstiftung und Körperverletzung verantworten.

Es war vor allem dem 48-jährigen Lebensgefährten und der damals zwölfjährigen Tochter zu verdanken, dass an diesem Tag vor knapp zwei Jahren nichts Schlimmeres passiert ist. Das Mädchen hatte den Rauch aus dem Keller bemerkt und Alarm geschlagen. Der Mann konnte mit einer Decke und einem Eimer Wasser zunächst das Feuer im Haus und schließlich auch im Garten löschen. Zu diesem Zeitpunkt war die Frau selbst bereits wieder zur Vernunft gekommen, hat die Kinder aus dem Haus geholt und in Sicherheit gebracht. Lediglich die zwölfjährige Tochter und eine Bekannte, die an jenem Abend zu Besuch war, mussten mit einer Rauchvergiftung ins Krankenhaus.

Vor Gericht erklärte die Angeklagte, Beziehungsprobleme seien der Grund für die Tat gewesen. "Ich wollte mich von meinem Lebensgefährten trennen, wusste aber nicht wie", sagte die 38-Jährige. Am betreffenden Tag habe sie zudem Antidepressiva und Amphetamine eingenommen. "Mir tut das echt sehr leid", beteuerte die Frau. Auch ihr Lebensgefährte bestätigte, dass seine Partnerin schon in der Vergangenheit immer wieder mit psychischen Problemen zu kämpfen hatte, weshalb es auch häufig zu Streit zwischen den beiden gekommen sei. "Die Beziehung ist aber jetzt ganz anders", so der 48-Jährige. Nach dem Vorfall hat sich die Frau in psychiatrische Behandlung begeben und bekommt nun regelmäßig Medikamente verschrieben. Auch ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass es einfach "ein inadäquater Versuch war, die Trennung voranzutreiben". Aus medizinischer Sicht sehe er keine Gefahr, dass so etwas nochmals vorkomme.

Staatsanwaltschaft, Verteidigung und das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Amtsrichter Markus Nikol waren sich deshalb weitestgehend einig, dass die Frau niemanden ernsthaft in Gefahr bringen wollte und stattdessen aus reiner Verzweiflung heraus gehandelt habe. Das Urteil mit zehn Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, fiel darum entsprechend milde aus. "Das sollte Abschreckung genug sein, dass es zu keinen weiteren Straftaten mehr kommt", so Nikols Fazit.

© SZ vom 31.01.2019 / AJU - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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