Prozess in Ebersberg:Von der Bar ans Steuer

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Mit 2,8 Promille im Blut hat ihn die Polizei am Steuer erwischt: Ein 47-Jähriger musste sich wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr vor Gericht verantworten.

Wieland Bögel

Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr musste sich ein 47-jähriger aus dem südlichen Landkreis kürzlich vor dem Amtsgericht verantworten. Im April war er von der Polizei angehalten worden, bei einer Blutprobe stellten die Beamten einen Alkoholpegel von 2,8 Promille fest. Obwohl der Anwalt des Angeklagten auf Unregelmäßigkeiten bei der Blutentnahme hinwies, sah Richter Peter Hayler die Schuld des Angeklagten als erwiesen an und verurteilte ihn zu Führerscheinentzug sowie einer Suchttherapie.

Mit 2,8 Promille Alkohol im Blut fällt den meisten bereits das aufrechte Stehen nicht mehr leicht. Für den angeklagten Autofahrer war dieser Zustand jedoch kein Grund, sich nicht hinters Steuer zu setzen. Bei einer Verkehrskontrolle nahe Lorenzenberg fiel den Beamten der starke Alkoholgeruch aus dem Fahrzeuginneren auf. Auch das Verhalten des Angeklagten, laut Polizeiprotokoll fiel er beim Versuch auszusteigen zunächst in sein Auto zurück, ließ auf erhebliche Trunkenheit schließen.

Deshalb wurde eine Blutentnahme veranlasst, das Ergebnis des Tests brachte den Mann nun wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr vor das Amtsgericht. Denn der Angeklagte hätte erkennen müssen, dass er in seinem erheblich betrunkenen Zustand nicht mehr fähig war, ein Fahrzeug zu führen, begründete die Staatsanwaltschaft die Anklage.

Den Vorwurf, angetrunken Auto gefahren zu sein, räumte der Angeklagte vor Gericht ein. Er habe an dem betreffenden Abend mit seinen Freunden gefeiert, "dabei ist er ein bisschen versumpft", erklärte der Anwalt des Angeklagten. Das Ergebnis der Blutuntersuchung wollte der Rechtsbeistand aber nicht anerkennen. Er wies darauf hin, dass die Blutprobe nicht wie vorgeschrieben von einem Richter, sondern wegen "Gefahr im Verzug" lediglich von der Staatsanwaltschaft angeordnet worden war. "Das System wurde ausgehebelt", so der Verteidiger und forderte ein Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis des Bluttests. "Wir räumen die Trunkenheit ein, aber die Höhe des festgestellten Wertes zweifeln wir an", so der Anwalt.

Zwar teilte auch Richter Peter Hayler die Bedenken der Verteidigung; zu einem Verwertungsverbot wollte er sich aber doch nicht überzeugen lassen. Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilte er den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und dem Einzug des Führerscheins. Eine neue Fahrerlaubnis darf der 47-Jährige frühestens in 14 Monaten erhalten. Als Bewährungsauflage muss sich der Mann einer Suchttherapie unterziehen, urteilte Hayler, denn die Höhe der festgestellten Alkoholmenge deute darauf hin, "dass Sie anscheinend einiges gewöhnt sind". Hayler appellierte an den Angeklagten die Bewährungsauflage auch einzuhalten, denn "für Ihre eigene Zukunft ist es wichtig, Ihre Alkoholprobleme in den Griff zu bekommen".

© SZ vom 30.11.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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