Prozess in Ebersberg:Teurer Beifang

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Wegen hunderter Kinderpornos in seinem Erotikarchiv muss ein 45-Jähriger eine hohe Geldstrafe zahlen

Dass Automatisierung nicht nur Vorteile hat, ist nicht ganz neu - eine neue Variante gab es jetzt aber am Ebersberger Amtsgericht. Angeklagt war ein 45-Jähriger aus dem westlichen Landkreis, bei dem eine größere Menge Kinder- und Jugendpornos gefunden wurden. Insgesamt 423 einschlägige Bilder und 32 Videos hatte der Mann auf seinem Rechner gespeichert. Allerdings, wie er vor Gericht betonte, aus Versehen. Denn schuld sei eine Automatik auf seinem Rechner, mit der er sich Pornografie besorgt hatte.

Dahinter verbirgt sich ein Dienst namens "Usenext". Einfach ausgedrückt handelt es sich dabei um eine Suchmaschine für einen bestimmten Teil des Internet, das sogenannte "Use-Net", eine Art Archivsammlung privater Nutzer, das mehrere Tausend Terabyte umfasst. Um diese Datenmenge nutzen zu können, gibt es die "Usenext"-Suchmaschine, die quasi automatisch alle verfügbaren Dateien zu einem bestimmten Schlagwort herunterlädt.

Und genau das habe er auch getan, so der Angeklagte, seit etwa zehn Jahren habe er das System genutzt, um Pornos herunterzuladen. "Aber alles ganz normale Pornografie", beteuerte der Angeklagte. Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft, was er darunter verstehe, sagte er: "Geschlechtsakte zwischen Erwachsenen, nichts mit Kindern und Jugendlichen." Doch genau dies hatten die Ermittler auf dem Rechner des Angeklagten gefunden. Der wurde durchsucht, weil der 45-Jährige vor zwei Jahren ein Bild veröffentlicht hatte, ohne das Urheberrecht daran zu besitzen. Auf der Suche nach weiterem fremden geistigen Eigentum stießen die Ermittler dann auf die Pornosammlung. Darunter auch die Bilder und Videos, von denen die Staatsanwaltschaft einige auch in der Anklageschrift mehrere Minuten lang beschrieb. Zu sehen war dort demnach, wie Jugendliche und auch Kinder unter 14 Jahren Sex mit erwachsenen Männern haben.

Die Dateien seien nie zum Aufbewahren gedacht gewesen, so der Angeklagte, er habe solche Bilder und Videos stets aussortiert und gelöscht. Auch einige der von der Polizei sichergestellten Dateien hätten sich schon im "Papierkorb"-Ordner befunden. Angesichts der großen Menge an Pornografie, die der 45-Jährige heruntergeladen hatte, sei der Anteil der illegalen Pornos äußerst gering gewesen, sagte der Verteidiger, er sprach von "sehr unschönem Beifang". Auch der Angeklagte selbst erklärte, er habe "einen ganz großen Bestand an Pornografie" der überhaupt nichts mit Kindern zu tun habe.

Inzwischen habe er sein "Usenext"-Konto und andere in "anrüchigen Foren" gekündigt. Außerdem nehme der Mann, der selbst kleine Kinder hat, an Beratungsgesprächen des Jugendamtes teil. "Er ist kein Pädophiler und zeigt Problembewusstsein", so der Advokat über seinen Mandanten. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die 250 Tagessätze zu je 80 Euro beantragt hatte, plädierte er für 120 Tagessätze. Denn den Angeklagten erwarteten wegen der komplizierten Auswertung seiner Datenträger ohnehin erhebliche Kosten. So sei ein Sachverständiger zugezogen worden, dessen Honorar liege bei mehr als 30 000 Euro und zähle zu den Verfahrenskosten, die der 45-Jährige bei Verurteilung zu zahlen habe.

Richterin Vera Hörauf verurteilte den geständigen Angeklagten zu 180 Tagessätzen zu je 75 Euro. Der Mann habe sich einsichtig gezeigt und "es ist ihm bewusst, dass, um solche Sachen herzustellen, Kinder missbraucht werden". Angesichts der Vielzahl der gefundenen Dateien hätte man ansonsten auch durchaus eine Freiheitsstrafe verhängen können. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an.

© SZ vom 23.10.2019 / wkb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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