Prozess in Ebersberg:Bäckereiverkäuferin soll sich per Pfandknopf aus Kasse bereichert haben

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Das Controlling der Betriebszentrale stellte Auffälligkeiten fest. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Die 30-Jährige soll in zwei Monaten 700 Euro abgezwackt haben. Vor Gericht kann sie den Vorwurf nicht entkräften.

Aus dem Gericht von Korbinian Eisenberger, Ebersberg

Minus 25 Cent. Das verbucht die Kasse, wenn hinter dem Tresen jemand auf den Knopf für Pfandflaschen drückt. Dieser Knopf ist einer 30-jährigen Frau aus dem Landkreis Ebersberg nun zum Verhängnis geworden. Und zwar, weil sie aus dem Knopfdruck offenbar ein heimliches Geschäftsmodell entwickelte - und damit bei ihren Chefs aufflog: Sie soll nicht vorhandene Flaschen und Dosen verbucht und sich so Geld eingeschoben haben. Dafür gab es nun einen Strafbefehl vom Amtsgericht Ebersberg. Vor Gericht konnte sie die Vorwürfe nicht entkräften. Die 30-Jährige muss nun eine Geldstrafe zahlen.

Im Prozess am Dienstag ging es um die Mitarbeiterin einer Bäckerei-Filiale im südlichen Landkreis. Die Angeklagte arbeitete dort seit 2016 als Verkäuferin - ehe sie Anfang Juli entlassen wurde. Der Grund: Der Filialleiter und die Betriebszentrale waren sich darin einig, dass die 30-Jährige zuletzt Einnahmen aus dem Verkauf für sich selbst abgezwackt haben musste - genauer gesagt 699 Euro und 38 Cent in zwei Monaten, so der Vorwurf. In der Anklage der Staatsanwaltschaft ging es nun um Betrug.

Im Gerichtssaal präsentierten die Beteiligten zwei Versionen. Die Angeklagte schilderte ihre Sichtweise. Ihrer Erklärung nach verschaffte sich eine ihrer Kolleginnen in der Filiale regelmäßig über den Hintereingang der Bäckerei Zutritt und nahm Geld aus einem Tresor, zu dem jeder Angestellte Zugang hatte. "Ich will nicht für etwas verantwortlich gemacht werden, das ich nicht getan habe", sagte sie. Die 30-Jährige erzählte von ihrer kürzlich überwundenen Krebserkrankung, vor Gericht erschien sie ohne Anwalt. Angesichts der geringen Betrugssumme ist kein Pflichtverteidiger erforderlich.

Eine bewegende Geschichte, doch vor Gericht zählt das wenig

Eine bewegende Geschichte, doch vor Gericht zählt das wenig. Ihre Version hatte zwei Probleme. Das eine: Die Angeklagte konnte keine Zeugen berufen, die ihre Geschichte bestätigten, etwa Kollegen. "Sie haben Angst, entlassen zu werden", sagte sie - auch diese Aussage war nicht zu überprüfen. Das zweite Problem: Wie konnte es in einer ihrer Schichten innerhalb eines Tages zu 32 Pfand-Rückgaben kommen?

"Das ist sehr ungewöhnlich", erklärte die Filialbetreuerin, zuständig für zehn Bäckereien, im Zeugenstand. Im Controlling seien häufige Pfand-Eingaben aufgefallen, zudem habe es überdurchschnittlich viele Stornierungen gegeben. Die Angeklagte erklärte dies mit generellen Chaos und Durcheinander in der Bäckerei, dass oft Waren gefehlt hätten, die Abrechnung nicht gestimmt habe. Der Filialleiter - zweiter Zeuge der Staatsanwaltschaft - belastete sie wiederum mit der Aussage, dass sich die Unregelmäßigkeiten in der Bäckerei seit Entlassung der Angeklagten "zum Positiven" entwickelt habe.

Richterin Vera Hörauf hatte letztlich kaum eine andere Wahl, als den Ausführungen der beiden Zeugen mehr zu glauben. Die Staatsanwaltschaft willigte in Höraufs Vorschlag ein, die Strafe von 1800 Euro auf 900 Euro zu halbieren - wegen des geringen Einkommens der Angeklagten. Die 30-Jährige nahm dieses Angebot an und verzichtete auf Rechtsmittel. Demnach ist der Strafbefehl rechtskräftig. Den Betrug bestritt sie aber bis zum Schluss. Sie sagte: "Wenn ich Zeugen habe, werde ich zurückkommen."

© SZ vom 10.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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