Prozess in Ebersberg:111 000 Euro unterschlagen

Lesezeit: 2 min

Amtsgericht: Firmenchefs wegen Sozialbetrug verurteilt

Von Daniela Gorgs, Ebersberg

Das Rechtsgespräch zwischen Richter, Staatsanwalt und den Verteidigern im Nebenraum dauerte nicht mal 15 Minuten. Das Ergebnis war für beide Angeklagte annehmbar. Es gab keine Streitpunkte und nichts zu beschönigen. Einzig um eine rasche Abwicklung des Prozesses am Mittwoch vor dem Amtsgericht Ebersberg schien es zu gehen. Und das war innerhalb einer guten Stunde geschafft. Unter dem Vorsitz von Richter Markus Nikol verurteilte das Schöffengericht die beiden Inhaber eines Installateurbetriebes im Landkreis Ebersberg wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Damit blieb das Gericht an der unteren Grenze des möglichen Strafrahmens.

Die beiden Angeklagten im Alter von 46 und 54 Jahren hatten zwischen Mai 2009 und März 2015 für einen Angestellten Sozialversicherungsbeiträge in einer Gesamthöhe von 111 780,93 Euro nicht abgeführt. Insgesamt 60 Fälle warf ihnen die Staatsanwaltschaft vor. Bei einer Baustellenuntersuchung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit hatte ein Monteur angegeben, bei dem Installationsbetrieb angestellt zu sein und feste Arbeitszeiten zu haben. Später jedoch habe er widersprüchliche Aussagen gemacht und berichtet, dass er sich die Aufträge selber aussuchen könne, sagte ein Zollbeamter dem Schöffengericht. Bei einer Prüfung des Installateurbetriebes stellte sich heraus, dass der "Selbständige" komplett in das Unternehmen eingebunden war, bei Krankheit nicht ersetzt wurde, Hand in Hand mit den Kollegen arbeitete - und das 40 Stunden die Woche. Ein Arbeitspensum, das keinen Spielraum mehr für andere Aufträge zulasse, merkte Vorsitzender Richter Nikol an.

Die Angeklagten gaben sofort nach Verlesung der Anklageschrift zu, einen Fehler gemacht zu haben. "Das war Blödsinn. Es tut uns leid", sagte der 54-Jährige. Seinen Angaben zufolge war der Monteur von einer Agentur als selbständige Fachkraft vermittelt worden. Es sei versäumt worden, das Arbeitsverhältnis richtig zu stellen. Dafür werde man jetzt die volle Verantwortung tragen. Entschuldigend merkte der 54-Jährige an, dass als Inhaber eines mittelständischen Betriebes "viel auf einen einprasselt". Ein gelernter Handwerker müsse sich auch detailliert in Buchführung sowie im Steuer- und Personalwesen auskennen.

Der Installateurbetrieb hatte einen Kredit aufgenommen, um den entstandenen Schaden noch vor Prozessbeginn zu begleichen. Das rechnete das Schöffengericht den Angeklagten an. Der Staatsanwalt sprach letztlich von einem "Einzelfall", bei dem allerdings ein "hoher Schaden" entstanden sei. Die Verteidiger betonten, es sei "kein typischer Fall", wo Betriebe durch die Vorenthaltung von Arbeitsentgelten Geld sparen wollten. In der Urteilsbegründung bewertete Richter Nikol das Geständnis der beiden Angeklagten als "von Reue und Schuldeinsicht getragen". Die Geschäftsinhaber waren nicht vorbestraft.

Das Schöffengericht setzte die Bewährungszeit auf zwei Jahre fest. Zusätzlich zur Rückzahlung der gut 111 000 Euro müssen die Angeklagten jeweils eine Auflage von 3000 Euro zahlen: an ein Kinderhospiz in Memmingen und an die Caritas-Suchthilfe in Grafing. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 15.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: