Prozess am Amtsgericht:Mehr als nur heiße Luft

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Mann wegen Körperverletzung zu Geldstrafe verurteilt

Von Matthias Reinelt, Ebersberg

Und dann fliegt auch noch der Föhn. Sie ist wütend, weil er immer noch in ihrer Wohnung ist. Sie hatte ihn doch nicht mehr sehen wollen. Beim Verlassen der gemeinsamen Wohnung will er die Uhr mitnehmen, die er ihr zuvor geschenkt hat. Sie möchte sie aber behalten. Das Paar aus Rumänien ringt um die Uhrenschachtel. Dabei bricht sich die Frau die Nase. Wütend folgt sie ihrem Freund ins Treppenhaus und wirft mit dem Föhn nach ihm. Der kommt dabei nicht zu Schaden, verpasst ihr im Gegenzug Tritte auf den Oberschenkel - und verschwindet.

Nun musste sich der 41-Jährige deshalb vor dem Amtsgericht Ebersberg wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung sowie Nötigung verantworten. "Das stimmt überhaupt nicht", entgegnete er nach der Verlesung der Anklage. Stattdessen beschuldigte er seine damalige Lebensgefährtin, ihn mit dem Hörer der Gegensprechanlage mehrfach geschlagen zu haben, weil er sie daran hindern wollte, die Polizei zu rufen. Vor Gericht zeigt er gestikulierend, wie er sein Gesicht mit seinen Händen geschützt hat. Dabei soll der Hörer zurückgeschwungen sein und ihre Nase getroffen haben. Dem aber konnte Richterin Vera Hörauf keinen Glauben schenken. Die Schilderungen seien zu hanebüchen, außerdem sei es unglaubwürdig, dass man mit einer solchen Anlage Anrufe tätigen könne.

Hintergrund des Streits war, dass der 41-jährige Kraftfahrer zurück nach Mannheim ziehen wollte, weil er in der Region keine Arbeit finden konnte. Laut Aussage der Geschädigten hatte das Paar kurz zuvor allerdings besprochen, den bevorstehenden Urlaub zusammen zu verbringen. Frustriert signalisierte sie ihm, ihn nicht mehr in ihrer Wohnung sehen zu wollen. Als sie ihn allerdings nach der Arbeit doch noch dort antraf, sei sie "ausgeflippt" und habe ihn aufgefordert zu gehen. Sie wollte die Polizei rufen, doch er schlug ihr dabei auf die Hände. Er habe dann im Verlassen der Wohnung entschieden, die Uhr mitzunehmen, "weil sie dieses Geschenk nicht verdient hat", erklärt der Angeklagte. Es kommt zum Gerangel.

Bei der Polizei hatte sie noch ausgesagt, ihr damaliger Freund habe ihr die Schachtel aus kurzer Entfernung ins Gesicht geworfen. Vor Gericht stritt sie genau das ab und nahm ihren damaligen Freund in Schutz. Überhaupt gaben sich die beiden im Gerichtssaal schon wieder recht versöhnlich, lächelten sich immer wieder an. "Es hätte nicht passieren sollen", sagte er.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Tritte auf den Oberschenkel seien überhaupt nicht gerechtfertigt gewesen, gerade weil der Wurf mit dem Föhn weder gezielt erfolgte, noch einen Schaden verursachte. Die Forderung deshalb: eine Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro. Der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung sei nicht bestätigt worden, allerdings sei der Bruch der Nase durch eine fahrlässige Körperverletzung entstanden. Richterin Hörauf verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro. Sie habe sich dafür entschieden, weil die Strafe somit nicht im Führungszeugnis stehe. Bei den von der Staatsanwaltschaft geforderten 120 Tagessätzen wäre das aber der Fall gewesen. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil.

© SZ vom 27.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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