Poing:Betteln und Betrinken verboten

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Auch künftig ist es erlaubt, auf den Straßen und Plätzen um Geld zu bitten. Doch wer aggressiv wird, muss mit Konsequenzen rechnen. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Poing erstellt eine Satzung, wie man sich auf öffentlichen Plätzen zu verhalten hat. Damit folgt die Gemeinde den Empfehlungen der Polizei.

Von Barbara Mooser, Poing

Städte wie Freising und München haben es vorgemacht, nun will auch Poing gegen aggressives Betteln im Gemeindegebiet vorgehen - oder zumindest die Möglichkeit dazu haben. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am Dienstag mehrheitlich dafür ausgesprochen, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Das hatte auch die Polizei empfohlen. Auch gegen Gruppen, die sich zum Zechen niederlassen und auf diese Weise extrem unangenehm auffallen, können Gemeinde und Polizei künftig aufgrund der neuen Satzung etwas unternehmen.

Die Überarbeitung der "Sondernutzungs- und Sondergebührensatzung" aus dem Jahr 1971 soll damit auch das Bündel der Maßnahmen komplettieren, mit dem der Gemeinderat wieder für mehr Ruhe rund um das neue Ortszentrum sorgen will. Jugendliche, die vorwiegend aus anderen Gemeinden stammten, waren aufgefallen, weil sie randalierten, lärmten und Passanten belästigten. Bereits vor einigen Wochen hat der Gemeinderat deshalb ein Alkoholverbot in den Nachtstunden beschlossen; gegen Gruppen, die sich tagsüber zum Trinken niederließen, gab es hingegen keine Handhabung. Dies soll sich nun ändern, falls der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen die Entscheidung des Ausschusses vom Dienstag bestätigt.

"Rudelbildung" außerhalb von Biergärten oder Straßencafés ist verboten

Nicht erlaubt wäre dann künftig "das Niederlassen in Gruppenform außerhalb zugelassener Freischankflächen, Veranstaltungen, Märkte oder sonstiger Sondernutzungen zum Zwecke des Genusses alkoholischer Getränke, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, den Gemeingebrauch erheblich zu stören". So sieht es die Satzung künftig vor. Um ein generelles Alkoholverbot auf öffentlichen Flächen handle es sich also nicht, unterstreicht Bürgermeister Albert Hingerl (SPD). Es gehe vor allem darum, einschreiten zu können, wenn Aggressionen im Spiel seien.

Auch aggressives Betteln will der Großteil des Haupt- und Finanzausschusses künftig nicht mehr im Gemeindegebiet zulassen. Damit folgt Poing unter anderem dem Beispiel der Landeshauptstadt, die diesen Weg bereits im Sommer 2014 eingeschlagen hat und nun eine erste positive Bilanz gezogen hat. Wie in München soll es auch in Poing nicht um das so genannte "stille Betteln" gehen - Menschen, die also auf Straßen oder Plätzen um einen Obolus ihrer Mitmenschen bitten.

Bettler aber, die Passanten aggressiv ansprechen oder anfassen, können künftig verwarnt werden. Auch bandenmäßiges Betteln soll künftig nicht mehr erlaubt sein. Die neue Verordnung betrifft aber nicht Betteln an der Haustür - hier handelt es sich um einen privaten Bereich, wo die neue Regelung nicht greift. Dass der neue Passus in der Satzung sinnvoll wäre, darauf hatte die Polizei die Gemeinde hingewiesen. Dadurch würden die Gemeinden für organisierte Banden wesentlich weniger attraktiv, so das Hauptargument. Dies sei auch deshalb wichtig, weil "mit dem verstärkten Auftreten von Bettlergruppen auch die Straftaten im Dienstbereich zugenommen haben".

Außer diesen neuen Regeln gibt es auch eine neue Gebührensatzung für die Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze in der Gemeinde. Sie regelt beispielsweise, wie viel für Baustelleneinrichtungen, das Aufstellen von Tischen und Stühlen oder auch Fahrradständern und Werbeanlagen bezahlt werden muss. Explizit hat die Gemeinde aber auch die Möglichkeit, auf die Gebühren zu verzichten - beispielsweise bei Brauchtumsveranstaltungen, Kirchenzügen oder bei Infoständen vor Wahlkämpfen. Der Haupt- und Finanzausschuss billigte das Konzept gegen die Stimmen der Grünen und der FDP.

© SZ vom 07.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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