Pliening:Rauscher appelliert an Plieninger Landwirt

Lesezeit: 1 min

"Mit Verwunderung" haben die SPD-Landtagsabgeordnete Doris Rauscher und Roland Ernst, Plieninger Gemeinderat und Vorsitzender des Bürgervereins Landsham, auf die neuesten Entwicklungen rund um die Landschaftsseen in Pliening reagiert. Landwirt Josef Kern hat Klage eingereicht gegen das Landratsamt Ebersberg, nachdem er vom Kreisbauamt die Auflage bekommen hatte, den freien Zugang zu seinem Grundstück zu gewährleisten und Hindernisse wie einen Wall und eine Schranke, die den Zutritt erschweren, abzubauen.

Rauscher, die den Sachverhalt auch im Rahmen einer Landtagspetition von Roland Ernst und 154 Unterstützern verfolgt hat, äußert sich erstaunt: "Es überrascht mich sehr, dass sich die Eigentümer nun mit einer Klage gegen das Landratsamt und gegen das öffentliche Betretungsrecht des Gebietes zur Wehr setzen. Sowohl die untere Naturschutzbehörde und das Landratsamt Ebersberg als auch die bayerische Staatsregierung haben bei Überprüfung des vorliegenden Sachverhalts eindeutig festgestellt, dass es keinerlei Gründe dafür gibt, Naturliebhabern und Spaziergängern den Zugang zu den Landschaftsseen zu verwehren. Im Gegenteil: Das Bayerische Naturschutzgesetz besagt vielmehr, dass alle Teile der freien Natur von jedermann unentgeltlich betreten werden können." Und auch die Sorge, dass es zu haftungsrechtlichen Problemen kommen könnte, wurde frühzeitig im Rahmen der Stellungnahmen des bayerischen Umweltministeriums ausgeräumt. Auch Roland Ernst zeigt sich enttäuscht: "Es ist für mich unverständlich, dass die Bayerische Verfassung trotz eindeutiger Rechtslage ignoriert und die Betretung des Geländes auch mehr als ein Jahr nach der Verhandlung vor dem zuständigen Landtagsausschuss sogar durch zusätzliche Maßnahmen behindert wird."

Anders als noch im Sommer 2014 mit Vertretern des Landkreises vereinbart, wurden die Zugangsbeschränkungen trotz Erlass eines Badeverbots - wie dies von den Eigentümern eingefordert worden war - rund um die Landschaftsseen nicht beseitigt. Auch einer folgenden Aufforderung des Landratsamtes kamen die Eigentümer des Geländes nicht nach. Stattdessen klagen sie nun gegen den Bescheid des Landratsamtes. Zudem wurde der Weg um den See durch Umpflügen unpassierbar gemacht, die Sperrschranke zusätzlich mit einem Vorhängeschloss blockiert.

© SZ vom 04.11.2015 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: