Pflege:Das Ende der Gießkanne

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Der Bericht des Landratsamts soll klären, ob das Streichen von Zuschüssen auf die Pflege Auswirkungen hat. (Foto: Symbolbild: Alessandra Schellnegger)

Pflegedienste sollen die Verwendung von Fördergeld des Landkreises künftig dokumentieren

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Wie viel Pflege braucht die Pflege? Diese Frage soll bis Ende des Jahres die Verwaltung im Landratsamt klären. Konkret geht es um die Zukunft einer freiwilligen Leistung des Landkreises. Dieser unterhält einen Fördertopf für ambulante Pflegedienste, aus dem jährlich bis zu 100 000 Euro ausbezahlt werden. Ob dies weiter nötig ist, will der zuständige Ausschuss des Kreistages dann auf Basis des Berichts klären.

An dieser Förderung, beziehungsweise an ihrer Ausgestaltung, gibt es seit geraumer Zeit Kritik aus dem Kreisrat. Dort wird die unzureichende Prüfung der Zuschüsse bemängelt. Denn derzeit müssen die Begünstigten keinerlei Anträge stellen, um Geld aus dem Fördertopf zu erhalten; es wird stattdessen nach einem festen Satz verteilt: Jeder Pflegedienst kann bis zu 2200 Euro pro Jahr und Vollzeitkraft sowie die Hälfte für jede Hilfskraft abrufen - solange der Vorrat von 100 000 Euro reicht.

Dieses Prozedere ist ein Erbe aus der Zeit, als die Unterstützung der ambulanten Pflege noch eine Pflichtaufgabe der Landkreise war. Seit zehn Jahren entscheidet dagegen jeder Landkreis selbst, ob und wieviel Unterstützung in diesem Bereich gezahlt werden soll. Einige Landkreise - etwa Traunstein, Miesbach oder Dachau - haben die Förderung in der Folge komplett eingestellt. Andere knüpfen die Geldzahlung an bestimmte Voraussetzungen, etwa, dass die geförderten Leistungen im betreffenden Landkreis stattfinden oder die Dienste dort ihren Sitz haben.

Auch Ebersberg sollte seine Förderkriterien überarbeiten, beschloss der zuständige Ausschuss daher bereits im Oktober - konkrete Maßnahmen stehen aber bislang nicht fest. Damit diese nicht dazu führen, dass am Ende die Pflegebedürftigen auf den Kosten sitzen bleiben, hatte die SPD nun einen Fragenkatalog eingereicht. Dieser soll als Entscheidungshilfe dienen, wie man die Pflegeförderung reformieren kann.

So soll etwa geklärt werden, welche Pflegedienste bereits jetzt ihre Investitionskosten - das sind etwa Mieten, Abschreibungen und Kreditzahlungen für Gebäude und Fahrzeuge, Kosten für Beschaffung und Reparatur von Inventar und Ausrüstung - auf die Gepflegten umlegen. Auch wie viele Patienten davon betroffen sind und wie hoch die Kosten jeweils ausfallen, soll untersucht werden. Ebenfalls soll festgestellt werden, ob eine komplette Streichung der Zuschüsse eine Konzentration des Pflegeangebotes auf die Ballungsräume zur Folge hätte. Also ob in kleineren Orten keine ambulanten Dienste mehr verfügbar wären, und - falls zutreffend - wie viele Patienten betroffen wären. Auch solle man prüfen, inwieweit die Krankenkassen eventuell wegfallende Fördergelder des Landkreises kompensieren würden.

Der Sozialausschuss des Kreistages brachte diesen Untersuchungsauftrag ohne Gegenstimmen auf den Weg. Dabei wurde erneut die Notwendigkeit einer Reform der Förderrichtlinien bekräftigt. Schließlich seien die Pflegedienste Unternehmen, so Rolf Jorga (CSU), die brauche man "nicht mit der Gießkanne fördern". Und vor allem nicht ohne Kontrollmöglichkeit, ergänzte Wilfried Seidelmann (FW). Er sprach sich dafür aus, die Gesamtsumme von 100 000 Euro beizubehalten, "aber es sollten Anträge gestellt werden, wofür das Geld gebraucht wird". Wie man es ja in anderen Bereichen schon lange mache, sagte Susanne Linhart (CSU), etwa bei der Kulturförderung, wo man "für jede kleine Summe" einen ausführlichen Antrag mit Verwendungszweck fordere. "Da zahlt der Landkreis ja auch nicht einfach."

In diese Richtung dürfte sich wohl der Vorschlag der Verwaltung bewegen, der voraussichtlich nach den Sommerferien präsentiert wird. "Wir haben hier null Komma gar keine Transparenz", beschrieb Kreiskämmerin Brigitte Keller das Problem. Sie plädierte deshalb für das Modell, wie es bei anderen Fördertöpfen gilt: "Wenn jemand öffentliches Geld bekommt, kann er doch ein Mal im Jahr sagen, wofür es ausgegeben wird." Dies befürwortete auch Landrat Robert Niedergesäß (CSU). "Wir wollen prüfen, ob das Geld wirklich hilft, die Aufgaben der Pflegedienste zu erfüllen, oder ob es ein reiner Mitnahme-Effekt ist.

© SZ vom 24.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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