Ortsbild:Gebüsch statt Garten

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Pliening besteht auf Grundstücks-Bepflanzung am Ortsrand

Von Alexandra Leuthner, Pliening

Die Häuser und Grundstücke, die am östlichen Ortsrand von Landsham "An der Chaussee" liegen, sieht man schon von Weitem. Umgekehrt hat man von hier aus freien Blick über die Felder, die sich bis zu den südlichen Ausläufern des Ortsteils Pliening und den Pferdeställen und Reitanlagen des Selmerhofs erstrecken. Allerdings sieht der Bebauungsplan für die sechs Grundstücke an dieser exponierten Stelle, deren größter Teil sich hinter den Häusern in Richtung Osten erstreckt, eine Bepflanzung von sechs Metern Tiefe als Ortsrandeingrünung vor. Mit dem freien Blick von der Terrasse aus wäre es dann vorbei, so dass sich vier von sechs betroffenen Eigentümern an die Gemeindeverwaltung gewandt und eine Befreiung von den Festsetzungen beantragt haben. Beim Bauausschuss, der am Donnerstagabend zu seiner ersten Sitzung nach den Sommerferien zusammen kam, stießen sie damit allerdings auf Granit. Einstimmig lehnten alle Fraktionen die Anträge ab.

"So kann man das nicht machen", erboste sich Bürgermeister Roland Frick (CSU). Bereits im Juni hatte sich der Gemeinderat mit dem Thema auseinandergesetzt und die Vorgaben des Bebauungsplans abgemildert, mit dem Hinweis, die Ortsrandeingrünung von sechs Metern stelle "eine nicht beabsichtigte Härte" dar. Tatsächlich beträgt der Abstand zwischen der jeweiligen Grundstücksgrenze zu den Terrassen der Häuser etwa 5,50 Meter, so dass die Gärten kaum mehr nutzbar wären. "Das aber war den Käufern der Häuser bekannt", erklärte Frick, "da war im Bebauungsplan alles komplett grün eingezeichnet." Eigentlich hätten die Grundstücksbesitzer auch längst gepflanzt haben müssen, die Häuser seien alle in den vergangenen Jahren bezogen worden.

"Drauf gekommen", dass noch nichts gepflanzt wurde, sei das Landratsamt, "die sind im Juni auf uns zugekommen." Dann habe der Gemeinderat beschlossen, dass auch drei Meter Sträucher und Obstbäume (ein Baum je Grundstück) auf Antrag möglich sei, wovon die Eigentümer in Kenntnis gesetzt worden seien. "Aber darauf sind die ja gar nicht eingegangen", schimpfte Frick. "So kann man es nicht machen, wir reichen die Hand und dann kommt so was." In einem der Anträge wird um eine komplette Befreiung ersucht, ein anderer Eigentümer kündigt an, einen Obstbaum zu pflanzen, um der Forderung der Gemeinde Genüge zu tun, ein Dritter bietet eine lockere Bepflanzung an und der vierte schließlich will sich maximal auf eine "lockere einreihige Pflanzung von Obst- und Ziergehölzen" oder "alternativ allenfalls eine strenge Schnitthecke (Thuja oder Hainbuche etc.)" einlassen. Letzteres verleitete Frick zu den Worten "wenn ich das schon lese, 'strenge Schnitthecke', dann möchte ich dazu lieber nichts weiter sagen."

Das übernahm für ihn Markus Uffinger (Alternative für Pliening). "Jeder der die Pläne sieht und ein Grundstück kauft, weiß, was da vorgesehen ist, und muss sich vorher überlegen, ob er das will." Es sei nicht Aufgabe der Gemeinde, von den Vorgaben abzurücken, erklärte er und erinnerte daran, dass ein Teil des Gemeinderats sogar die Reduzierung abgelehnt habe. SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Strauss äußerte zwar Verständnis für die Eigentümer, "mit sechs Metern bleibt vom Garten nichts übrig", aber die Bepflanzung "ganz weg lassen, das geht nicht." Zumal das Grün als ökologische Ausgleichsfläche gerechnet wird, deren Fehlen an anderer Stelle kompensiert werden müsste - weshalb nicht nur die Gemeinde, sondern auch die Untere Naturschutzbehörde auf Einhaltung der Vorgaben pocht.

© SZ vom 16.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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