Normenkontrolle:Pliening prüft Verkehrsgutachten

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In der Klage gegen Poings Baupläne sollen erneut Autofahrer befragt werden

Von Johanna Feckl, Poing

Beim Sachstand um die Klage von Pliening gegen die Nachbargemeinde Poing geht es voran - zumindest theoretisch. Ende vergangenen Jahres reichte Pliening einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München ein, der sich gegen den Bebauungsplan für Poings Wohngebiet W7, den Lerchenwinkel, richtete. Nun wurde festgelegt, dass Pliening die verkehrlichen Auswirkungen sowie das vorliegende Verkehrsgutachten vom Dezember 2016 überprüfen lässt. Das gab Poings Bauamtsleiterin Christine Wirth jüngst im Gemeinderat bekannt. Durchgeführt wird die dafür erforderliche Verkehrslenkerbefragung frühestens nach den Sommerferien. Wegen der geltenden Abstandsregeln "kann sich ja keiner zu jemandem ins Auto hineinbeugen und Fragen stellen", so Wirth weiter.

Dass Pliening mit den Plänen der Nachbargemeinde für die Bebauung des Lerchenwinkels nicht einverstanden ist, ist amtlich: Pliening verklagte den größeren Nachbarn, Ende Oktober 2019 wurde der Poinger Rathausverwaltung die Klageschrift im Rahmen eines Normenkontrollantrags gegen den besagten Bebauungsplan zugestellt. Der Kritikpunkt: Poing wolle ohne überzeugendes Verkehrskonzept bauen. Da das Baugebiet im Poinger Norden verläuft und damit direkt an Ottersberg angrenzt, einem Gemeindeteil von Pliening, befürchtet der kleine Nachbar stark zunehmenden Verkehr, von dem eigene Gemeindebürger betroffen sind.

Ursprünglich war das Baugebiet an der Bergfeldstraße für 2000 Neu-Poinger gedacht. Nun soll es aber einmal Platz für etwa 4000 Menschen bieten. Statt der ursprünglichen zwei Stockwerke wird nun mit Häusern und Wohnungen mit bis zu vier Geschossen geplant. Die ersten davon sollen 2022 beziehbar sein, wie Poings früherer Bürgermeister Albert Hingerl (SPD) zum Startschuss der Tiefbauarbeiten im September 2019 sagte. Neben einer Kindertagesstätte kommt noch der Bau des fünften Gymnasiums im Kreis für 1000 Schülerinnen und Schüler hinzu.

Wie Hingerl damals aber betonte, werde durch die Erweiterung von 2000 auf 4000 Bewohner Poings Sollgröße von 20 000 Einwohnern, die im Flächennutzungsplan verankert ist, nicht überschritten. Der Grund: Die bisherigen Wohngebiete hätten sich bezogen auf ihre Einwohner nicht so entwickelt wie geplant. Pliening jedoch bemängelte bereis in einer im September 2019 eingegangenen Stellungnahme zu den Bauplänen, dass das Vorhaben in der gegenwärtigen Fassung "nicht rechtswirksam durchzuführen" sei und verwies auf den Grundsatz der Konfliktbewältigung des Baugesetzbuches, über den sich Poing mit seinen Plänen hinwegsetzen würde. Pliening bezog sich auf eine Prognose, wonach das Verkehrsaufkommen von 1500 Kraftfahrzeugen auf der Plieninger Straße/Kreisstraße EBE2 in Richtung Ottersberg durch das neue Wohngebiet um mehr als 13 Prozent zunehmen soll. Den Vorwürfen stimmte Poing nicht zu. "Wir sind der Auffassung, die von der Gemeinde Pliening vorgebrachten Anregungen und Bedenken ordnungsgemäß abgewogen zu haben", hieß es auf Nachfrage beim damaligen Rathauschef.

© SZ vom 05.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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