Naturschutz:Auf den Wegen bleiben

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Spaziergänger sollen die Grenzen zu Natur und Feldern beachten

Die Untere Naturschutzbehörde hat zu Beginn der warmen Jahreszeit einige Verhaltenstipps für die Nutzung der freien Natur heraus gegeben. Dass jedermann dort Erholung suchen und die Natur genießen darf, ist ein hohes Gut, schreibt der Abteilungsleiter im Landratsamt Max Finster . Artikel 141 Absatz 3 der Bayerischen Verfassung garantiere die freie Nutzung. Das Bayerische Naturschutzgesetz präzisiert, dass alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen von jedermann unentgeltlich betreten werden dürfen.

Dieses allgemeine Betretungsrecht werde jedoch auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen dahin gehend eingeschränkt, dass diese während der Nutz-Zeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden dürfen. Als Nutz-Zeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses. Wiesen dürfen etwa von Mitte März bis Mitte Oktober nicht "querfeldein" betreten werden. Für bestellte Äcker ist diese Zeitspanne oftmals sogar länger. Das gilt natürlich auch für Hunde, die Spaziergänger und Wanderer begleiten. Die Hinterlassenschaften der Tiere führen in Wiesen oftmals zur Verunreinigung des Viehfutters. Frei laufende Hunde stören zudem Wiesen- und Feldtiere, was sogar dazu führen kann, dass diese ihre Jungen aufgeben. Deshalb sei es wichtig, gerade jetzt in der hochaktiven Vogelbrutzeit Hunde in der freien Landschaft an die Leine zu nehmen. Zum Schutz der bodenbrütenden Vogelarten in den offenen Niedermoorflächen von Egglburger See, Brucker Moos, Atteltal, Doblbachtal und Gutterstätter Streuwiesen wurde deshalb bereits 2013 eine Anleinpflicht für Hunde erlassen, die vom 15. März bis 31. Juli gilt. Finster appelliert an alle, die draußen unterwegs sind: "Bitte denken Sie gerade jetzt bei Spaziergängen und anderen Freizeitaktivitäten an die Tierwelt in der freien Natur und bleiben Sie mit Hunden auf den Wegen."

© SZ vom 11.04.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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