Nach Sturz mit Fahrrad:Keine Schluderei

Landgericht weist Klage gegen die Stadt Grafing ab

Der Gindlkofener Weg ist die schnellste Radwegverbindung zwischen Grafing und Grafing Bahnhof, doch am Zustand gibt es seit Jahren Kritik. Am Freitag folgte nun ein rechtliches Nachspiel: Weil er sich beim Sturz von seinem E-Bike das Schlüsselbein brach, verklagte ein 69-jähriger aus Grafing Bahnhof die Stadt Grafing wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das Münchner Landgericht wies die Klage jedoch ab.

Der Grafing Bahnhofer war im August vergangenen Jahres an der abschüssigen Stelle nahe des Pappelwegs gestürzt. Dabei brach er sich ein Schlüsselbein. Einige gefährliche Sand- und Kiesanhäufungen seien für ihn trotz deutlich reduzierter Geschwindigkeit nicht erkennbar gewesen, kritisierte er - und forderte von der Stadt rund 4000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Das Gericht sah allerdings keine Pflichtverletzung der Gemeinde, teilte die Landgerichtspressesprecherin für Zivilsachen, Ulrike Fürst, auf Nachfrage der SZ mit. "Besonders ungewöhnliche Schäden, mit denen der Verletzte nicht zu rechnen brauchte, wies der Weg nicht auf." Zudem sei dem Grafing Bahnhofer der schlechte Zustand des Wegs bekannt gewesen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Mittlerweile sieht der Weg ohnehin etwas anders aus: Die ebene Strecke zwischen St. Elisabeth-Kindergarten und dem kritischen Kurvenbereich ist bereits asphaltiert und erhält eine Straßenentwässerung. Der bereits neu befestigte Abschnitt in den Kurven erhält dieser Tage noch eine Deckschicht aus Mineralbeton. Dann folgt eine Beleuchtung. Ursprünglich hatte die Stadt auch im Kurvenbereich eine Asphaltierung vorgeschlagen - was ein Zusammenschluss von CSU und SPD im Bauausschuss jedoch verhinderte.

© SZ vom 19.11.2019 / thri - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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