Mitten in Pliening:Stilles Gewerbe

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Ein Antrag sorgt im Plieninger Gemeindrat für Erheiterung und Spekulationen. Doch letztlich ist doch alles völlig unspektakulär

Glosse von Alexandra Leuthner

Gewerbe - was für ein herrlich vielschichtiges Wort! Ehrlich kann es sein, schmutzig, einträglich, produzierend, verarbeitend oder grafisch. Es gibt die Gewerbefreiheit und die Gewerbeansiedlung. Jene ist für Kommunen eine einträgliche Geschichte: Es fließen Gewerbesteuern, ortsansässige Gewerbetreibende können dort Geld verdienen. Mancherorts gibt es auch einen Gewerbeverband, der mitunter einen Kunstgewerbemarkt veranstaltet.

Etymologisch lässt sich der Ausdruck im Mittelhochdeutschen verorten. Er bedeutet "Wirbel, Gelenk, Tätigkeit, Anwerbung" - wobei in letzterem Ausdruck die etwas anrüchige Konnotation mitschwingt, die jüngst in Pliening den Bauausschuss erheiterte, als plötzlich die Vorstellung vom ältesten Gewerbe der Welt durch den Raum schwappte. Dabei ging es eigentlich um Parkplätze, um jene, die zu einer ortsansässigen Pension gehören, in der - nein, das nun gerade nicht ... Weil aber der Betreiber der Pension beantragt hatte, die zugehörige Gaststätte in eine Wohn- und Gewerbeeinheit umwandeln zu dürfen, hielt der Gemeinderat eine Erhöhung der Stellplatzzahl für nötig. Ohnehin seien schon bisher viel zu viele Fahrzeuge an der Straße und neben der benachbarten Kirche geparkt worden, die dort den Verkehr behindern - "der Pfarrer hat sich auch schon aufgeregt", berichtete der Bürgermeister.

Nun, das Landratsamt sah es anders, und der Gemeinde blieb kaum anderes übrig, als dem Votum der übergeordneten Behörde zu folgen, in der Hoffnung, dass nun tatsächlich nicht mehr Parkplätze nötig werden als beantragt. Schließlich, so hatte der Pensionsbetreiber der Verwaltung versichert, wolle er nur "stilles Gewerbe" haben - was einigen Gemeinderäten recht laut in den Ohren klingelte. War das nicht so bei John Wayne und Gary Cooper, dass vor jenen Saloons die meisten Pferde angebunden waren, in denen die frivolsten Damen verkehrten? Nun, allen PlieningerInnen zur Beruhigung: Etablissements, in denen das horizontale Gewerbe ausgeübt wird, dürfen erst in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern betrieben werden.

© SZ vom 05.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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