Mitten in Ebersberg:Scharfe Treter

Die Waffen einer Frau können mitunter recht heimtückisch sein. (Foto: dpa)

Egal wie harmlos Schuhe von Außen wirken mögen - vor dem Anziehen sollte man den Inhalt überprüfen. Zum Beispiel auf Kleintiere - oder auf Rasiermesser.

Glosse von Wieland Bögel

Abenteurer, die in wilden Gegenden der Welt unterwegs sind, kennen die Regel: Vor dem Anziehen der Schuhe immer zunächst einen Blick hinein werfen, es könnten sich stechende, beißende und vor allem giftige Kreaturen darin eingenistet haben. Derlei Getier sucht man im Landkreis zwar glücklicherweise vergebens, die Regel mit dem Blick in die Schuhe hat aber etwas für sich. Jedenfalls wenn man etwas seltsame Nachbarn hat, wie es wohl bei einer Frau aus dem nördlichen Landkreis der Fall war.

Deren Nebenwohnerin hatte die vor der Türe abgestellten Schuhe mit Rasierklingen gespickt - was für die Besitzerin der Schuhe zwar glimpflich ausging, weil es vor dem Anziehen bemerkt wurde. Für die Verursacherin der scharfen Treter führte die Aktion - immerhin eine versuchte gefährliche Körperverletzung - jedoch geradewegs zum Amtsgericht.

Schwer, die Angeklagte zu erreichen

Oder hätte führen sollen. Denn zum Verhandlungstermin waren neben Richterin, Staatsanwalt und mehreren Zeugen zwar der Anwalt und die Bewährungshelferin der Angeklagten erschienen, nicht jedoch diese selbst. Und das bereits zum zweiten Mal, wie einige der Zeugen entnervt anmerkten. Telefonisch war die Angeklagte nicht zu erreichen, sogar ihr Anwalt musste zugeben, dass es nicht einfach sei, mit ihr in Kontakt zu treten.

Eigentlich sei es ihm nur ein Mal gelungen: Als sich die Angeklagte in Polizeigewahrsam befand. Ein drittes Mal indes soll das Gericht nicht unverrichteter Dinge zusammenkommen, es wurde Haftbefehl gegen die Angeklagte erlassen, damit sie sich nicht erneut auf die Sohlen machen kann.

© SZ vom 11.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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