Markt Schwaben:Schläge mit der Eisenstange

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Nach Überzeugung des Gerichts ging ein Markthändler mit der Eisenstange auf einen Kontrahenten los: In Ebersberg ist der Mann nun verurteilt worden.

Wieland Bögel

Eine Schlägerei zwischen zwei Händlern auf dem Markt Schwabener Wochenmarkt hat einem der Beteiligten eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung eingebracht. Das Amtsgericht Ebersberg sah es als erwiesen an, dass der gebürtige Pakistaner im Herbst vergangenen Jahres mit einer Eisenstange auf einen Landsmann eingeprügelt hatte. Zweifel der Verteidigung an der Glaubwürdigkeit der Zeugen teilte das Gericht nicht.

Auch der letzte Zeuge, den das Gericht in der zweiten Sitzung vernahm, schilderte, wie der Angeklagte mit der Metallstange eines Sonnenschirmes auf sein Opfer einschlug. Angaben darüber, wie es zu dem Streit gekommen war oder wer den ersten Schlag geführt hatte, konnte der Mann aber ebenso wenig machen wie die übrigen Zeugen. Für die Staatsanwaltschaft stand die Schuld des Angeklagten dennoch fest.

Auch wenn sich nicht mehr klären lasse, wer mit dem Streit begonnen habe, sei es unstrittig, dass der Angeklagte mit der Eisenstange auf seinen Kontrahenten losgegangen sei und diesen anschließend auch noch getreten habe. Die abweichende Zeugenaussage spreche nicht für, sondern ebenfalls gegen den Angeklagten. Womöglich sei der Zeuge beeinflusst worden.

Dieser hatte nach dem Vorfall bei der Polizei ausgesagt, er habe beobachtet, wie der Angeklagte mit besagter Eisenstange auf den Geschädigten einschlug. Doch vor Gericht behauptete er, damals stark betrunken gewesen zu sein. Deshalb habe er sich die Eisenstange wohl eingebildet. Drei andere Zeugen erinnerten sich dagegen übereinstimmend an die Stange. Der Staatsanwalt ließ den ersten Zeugen daraufhin am ersten Verhandlungstag wegen Falschaussage noch im Gerichtssaal verhaften.

Dagegen bezeichnete der Verteidiger gerade diesen als den einzig glaubwürdigen Zeugen. Im Gegensatz zu allen anderen Prozessbeteiligten sei dieser anderer Nationalität und nicht in die Streitigkeiten der Markthändler verwickelt gewesen. Der Verteidiger äußerte den Verdacht, die anderen Zeugen seien gute Bekannte des Opfers und hätten ihre Aussagen zuungunsten seines Mandanten abgesprochen.

In Wirklichkeit habe sich sein Mandant gegen Angriffe zur Wehr gesetzt. Eine Eisenstange habe er dabei nicht benutzt. Richterin Susanne Strubl schloss sich dieser Auffassung nicht an. Gerade weil die Zeugenaussagen nicht bis ins letzte Detail, aber in der Kernaussage übereinstimmten, sei eine abgesprochene Aussage unwahrscheinlich.

Zugunsten des Angeklagten wertete die Richterin allerdings, dass dieser nicht vorbestraft ist. Auch sei nicht auszuschließen, dass der Geschädigte den Angeklagten zu der "Kurzschlussreaktion" provoziert habe. Trotzdem bleibe "die Gefährlichkeit der Tat". Deshalb verurteilte Richterin Strubl den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Diese wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt.

Außerdem muss der Verurteilte 1800 Euro an die Brücke Ebersberg spenden.Der Verurteilte wird sich zudem voraussichtlich bald erneut vor Gericht einfinden müssen. Denn die Staatsanwaltschaft bereitet zur Zeit eine Anklage gegen den der Falschaussage verdächtigten Zeugen vor.

© SZ vom 08.11.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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