Aus Gründen der Verkehrssicherheit bittet die Gemeinde Haus- und Grundstücksbesitzer den Überwuchs ihrer Pflanzen bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Der Lichtraum ist im Geh- und Radwegbereich mit einer Höhe von mindestens 2,5 Metern, im Fahrbahnbereich 4,5 Metern freizuhalten. Die seitliche Begrenzung ist identisch mit der Grundstücksgrenze. Für Rückfragen stehen Bauhof (08121) 224 29 11 oder Rathaus (08121) 418-82 zur Verfügung.
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