Markt Schwaben:Gerichtsposse um Wegerecht

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Besitzer der Sägmühle verklagt einen Spaziergänger. Der soll seinen Hund anleinen

Von Korbinian Eisenberger, Markt Schwaben

Beim Boxen würde man sagen, dass die nächste Runde eingeläutet ist - nur dass der Boxsport in erster Linie der Unterhaltung dient und irgendwann einer auf der Matte liegt. In der Dauerposse um den Streit an der Markt Schwabener Sägmühle ist der Unterhaltungsfaktor für Außenstehende mitunter auch recht hoch - den Beteiligten selbst ist der Spaß daran jedoch längst vergangen. Eine Ende der Streitereien ist fünf Jahre nach Beginn nicht in Sicht, im Gegenteil: Die nächste Runde wird am 12. April eingeläutet, dann steht ein Markt Schwabener vor Gericht.

Im jüngsten Streitfall geht es, wie so oft in Markt Schwaben, um Hundeleinen. Diesmal steht aber nicht die Gassi-Geh-Strecke im Moos im Mittelpunkt, sondern mal wieder das Grundstück an der Sägmühle. Dessen Eigentümer, ein Münchner Professor, möchte den Spaziergänger Karl Gell dazu verpflichten, seinen Hund an eine Leine zu binden, wenn er den Weg betritt, der über das Grundstück des Münchners führt. Gell, der Angeklagte, räumte bereits ein, sich geweigert zu haben, eine vom Professor verfasste Unterlassungserklärung zu unterzeichnen - worauf ihn der Verfasser verklagte.

Was sich wie ein schlechter Aprilscherz liest, ist bierernst gemeint und die Fortsetzung eines Zwists, der sich bisher weder im Dorf noch in diversen Gerichtssälen schlichten ließ: Im Kern geht es um die Frage, ob ein Grundstücksbesitzer, auf dessen Eigentum ein öffentlicher Weg verläuft, dort uneingeschränktes Hausrecht hat oder nicht. "Ich habe Herrn Gell wiederholt dazu aufgefordert, seinen Hund auf meinem Grundstück anzuleinen", erklärt der Eigentümer, der die Sägmühle eigenen Angaben zufolge sowohl als Wohnsitz als auch als Landwirtschaft nutzt. Hunde könnten in das zugehörige Damwild-Gehege kriechen und seine Tiere aufschrecken. Gell habe sich dennoch mehrfach geweigert, seinen Hund anzuleinen. "Dass ich ihn verklagt habe, war mein einziger Ausweg."

Das Amtsgericht muss jetzt prüfen, ob es für die Unterlassung eine rechtliche Grundlage gibt. Auf einen Vergleich, sagt Gell im Gespräch mit der SZ, wolle er sich keinesfalls einlassen. "Entweder ich bin schuld, oder ich bin nicht schuld", so Gell. Von einem Urteil erhofft er sich nun die Klärung der Frage, ob der Münchner den Weg zurecht mit Gittern versperrt und auf sein Hausrecht pocht oder nicht. Gell räumt ein, zweimal auf dem Grundstücksweg erwischt und ermahnt worden zu sein - mit Hund und ohne Leine. Ob er im Recht ist weiß er nicht. "Es wird Zeit", sagt Gell, "dass wir das nach all den Jahren endlich klären."

© SZ vom 02.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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