Brummton in Steinhöring:Kostenbeteiligung der Betroffenen richtig

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Es ist richtig, dass die Betroffenen des Brummtons in Steinhöring einen Teil der Kosten selbst tragen müssen: Denn ein Großteil der Steuerzahler bräuchte das Gutachten nicht

Von Wieland Bögel

Auf den ersten Blick wirkt die Entscheidung des Steinhöringer Gemeinderates sehr unsolidarisch: Ein Viertel der Kosten für das Gutachten, welches die Ursache für den mysteriösen Brummton herausfinden soll, müssen die vom Brummen Betroffenen selber aufbringen. Sie sind also nicht nur von einem Lärm geplagt, für den sie nichts können, sondern sollen auch noch aus eigener Tasche für die mögliche Abschaffung der Belästigung bezahlen, mehr als 200 Euro pro Person.

Auf den zweiten Blick hingegen ist die Entscheidung der Gemeinderäte durchaus nachvollziehbar und richtig.

Denn die Gemeinde zeigt ja durchaus Solidarität mit den Betroffenen. Ein Viertel der Kosten des Gutachtens wird die Kommune übernehmen, obwohl sie dazu nicht verpflichtet wäre. Und auch der Landkreis leistet einen Anteil, er wird die Hälfte der Gesamtkosten tragen, ebenfalls eine freiwillige Leistung. Bei solchen Ausgaben wird oft der Vorwurf laut, die öffentliche Hand gehe mit dem Geld der Steuerzahler nicht sorgfältig genug um, Kommunen und Kreise sollten sich doch auf ihre Pflichtaufgaben beschränken.

Genau dies tut hier aber weder Steinhöring noch der Landkreis. Sie leisten ihren Anteil, auch wenn sie es nicht müssten und auch wenn sowohl der größte Teil der Landkreisbürger wie auch der Großteil der Steinhöringer nicht vom Brummen betroffen ist, also auch kein Gutachten zu dessen Ursache bräuchte.

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Ein wenig verhält es sich mit der Kostenaufteilung wie beim Straßenausbau. In vielen Kommunen ist es seit Langem üblich, dass die Anwohner zur Kasse gebeten werden, wenn die Stadt oder Gemeinde vor ihrem Haus die Verkehrswege ertüchtigt - mit dem Argument, dass sie davon eben stärker profitieren als ihre Mitbürger, deren Straße nicht saniert wird.

Und auch die vom Brummen belästigten Steinhöringer profitieren stärker davon, wenn die Ursache des Lärms endlich festgestellt wird als jemand, in dessen Haus es eben nicht brummt. Daher ist es nur fair, wenn die Betroffenen hier einen höheren Anteil bezahlen als der Rest der Gemeinde- und Landkreisbürger, der wiederum über Steuern immerhin drei Viertel der Gutachterkosten übernimmt.

Dass sich die Betroffenen mehr erwartet haben, ist verständlich, genau wie ihre Verärgerung über eine Kostenbeteiligung. Dennoch ist der Beschluss des Gemeinderates im Grunde positiv für sie: Denn zum ersten Mal gibt es nun einen Zeitplan für das Gutachten. Damit steigen die Chancen auf baldige Ergebnisse und hoffentlich auch auf ein baldiges Ende des Brummens.

© SZ vom 14.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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