Klostersee:Familienbad bekommt Benutzungsordnung

Lesezeit: 2 min

An den Überbleibseln der unerlaubten Besuche in der Nacht, verletzen sich leider häufig die Badegäste am Tag. (Foto: Endt)

Im Ebersberger Freibad am Klostersee gibt es häufig nächtliche Eindringlinge. Das will die Stadt mit einer neuen Verordnung verhindern.

Von Christian Endt, Ebersberg

Der lange, schöne Sommer hat dieses Jahr besonders viele Besucher ins Familienbad am Klostersee gelockt. Verbunden damit war allerdings auch eine Zunahme an unangenehmen Vorfällen, sagt Erik Ipsen, Geschäftsleiter der Stadtverwaltung: Immer wieder seien Personen nachts in das Bad eingestiegen, häufig hinterließen sie Scherben und Müll. "Am Ufer können wir das noch entfernen", sagt Ipsen.

Mehrere Badegäste hätten sich aber im Wasser an den Scherben verletzt. Der Geschäftsleiter erinnert sich an einen besonders krassen Fall: Jemand habe eine abgebrochene Glasflasche im Sandkasten des Spielplatzes eingegraben, die scharfen Zacken nach oben. Zum Glück habe ein Mitarbeiter die Flasche durch eine Sonnenreflexion entdeckt, bevor Kinder sich verletzen konnten. Auch seien schon Lagerfeuer auf den Holzstegen entfacht worden.

Die Benutzungsordnung gibt der Polizei mehr Rechte

Als Reaktion auf die Vorfälle hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss des Stadtrats nun eine Benutzungsordnung für das Familienbad verabschiedet. Sie soll die bisher gültige Hausordnung ersetzen. Der Unterschied: eine Hausordnung ist privatrechtlich, somit ist für ihre Durchsetzung der Hausherr selbst verantwortlich. Im Fall des Familienbades ist das die Stadt, die dort allerdings kein Personal beschäftigt. Lediglich der Kioskpächter und am Wochenende die Wasserwacht sorgen teilweise für Ordnung.

Die Polizei kann prinzipiell nur mit städtischem Auftrag tätig werden und etwa eine Räumung veranlassen. Wenn eine Streife nächtliche Eindringlinge bemerkt, müsste sie theoretisch zuerst die Stadtverwaltung kontaktieren. In der Praxis sei die Polizei mit einer "Quasi-Generalvollmacht" selbstständig eingeschritten, so die Beschlussvorlage. "Die Staatsanwaltschaft sieht das aber nicht so gern", sagte Geschäftsleiter Erik Ipsen gegenüber dem Ausschuss. Daher habe die Polizei das Erlassen der Verordnung vorgeschlagen.

Die Stadtverwaltung griff den Vorschlag auf. Die jetzt beschlossene Benutzungsordnung hat den Rang einer öffentlich-rechtlichen Verordnung. Das bedeutet, dass die Polizei von vornherein für die Durchsetzung zuständig ist und auch ohne Auftrag der Stadt gegen Verstöße vorgehen und Verwarnungen aussprechen kann. Außerdem erlaubt die neue Regelung das Verhängen von Bußgeldern. Deren Höhe ist im Entwurf festgeschrieben: Bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Regelverstößen werden bis zu 250 Euro fällig. Das sei für schwerwiegende Fälle und Wiederholungstäter gedacht, so Ipsen.

Auch die Öffnungszeiten wurden angepasst

Der Ausschuss nutzte die Gelegenheit, um mit der neuen Verordnung die Sommeröffnungszeiten des Bades um eine Stunde zu verlängern, ab nächster Saison soll abends bis 22 Uhr geöffnet sein. "Um 21 Uhr sind oft noch hundert Leute im Bad", so Ipsen. Ansonsten sind altes und neues Regelwerk inhaltsgleich. Weiterhin verboten bleibt unter anderem die Benutzung außerhalb der Öffnungszeiten, das Betreten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, das Mitbringen von Tieren, Fahrrädern und Glasflaschen sowie Grillen und Feuermachen auf dem Gelände.

"Zugegebenermaßen ist der Klostersee ein schöner Ort", sagt Erik Ipsen, "da kann man sich auch nachts wunderbar aufhalten." Nur müsse man dann eben außerhalb des Familienbades bleiben. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat die Benutzungsordnung ohne große Diskussion einstimmig verabschiedet. Jetzt muss noch der Stadtrat zustimmen.

© SZ vom 30.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: