Klimaschutz:Leserbriefe

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Zum Leserbrief "Energiewende ist gescheitert" vom 3. August und dem Bericht "Mehr von allem" vom 12. Juli:

Unser Landkreis-Klimaschutzmanager Hans Gröbmayr setzt darauf, dass bereits in Kitas und Schulen die Energiewende Thema des Unterrichts wird. Wie wichtig gerade diese Maßnahmen im Hinblick auf das Erreichen der Klimaschutzziele sind, zeigt die Tatsache, dass immer noch ältere Herren in Leserbriefen als Bedenkenträger auftreten und glauben, dass die angestrebte Energiewende allein dadurch zu erreichen sei, dass zum Beispiel Windräder nur im Norden aufgestellt und der dort erzeugte Windstrom durch entsprechend dimensionierte Leitungen in den Süden transportiert werden.

Sie vertreten die Meinung, dass die vorhandenen Leitungen durch zu viel Ökostrom "verstopft" würden und der "im Überfluss erzeugte Strom" ins Ausland verkauft werden muss. Das Gegenteil ist der Fall: Da die schmutzigen Atom- und Kohlekraftwerke schlecht regelbar sind und immer mindestens in Grundlast fahren müssen, verstopfen sie die Leitungen und bewirken, dass der sauber erzeugte Ökostrom nach dem EEG (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien) "abgewürgt" wird.

Die zur Abminderung des Klimawandels unabdingbare Energiewende hin zu erneuerbaren Energien muss schnellstmöglich im Zusammenspiel aller Akteure erreicht werden. Denken wir nur daran, dass der Strombedarf gerade im Verkehrssektor durch Ausbau der Elektromobilität (auch unter Berücksichtigung der aktuellen Diesel-Diskussion) stetig steigen wird. Daher muss eine möglichst große Menge Strom aus erneuerbaren Energiequellen auch dezentral erzeugt werden, also auch durch Zubau von Windkraftanlagen zum Beispiel auch in unserer schönen bayerischen Heimat. Denn nur wenn der Strom für E-Autos aus Erzeugungsanlagen von erneuerbaren Energien kommt, ist der Ausbau der Elektromobilität ökologisch sinnvoll.

Karl-Ludwig Judt, Zorneding

Leserbrief zum Artikel "Es funkt in Kirchseeon" vom 20. Juli: Im Schreiben des bayerischen Staatsministeriums an die Kommunen zum Einsatz der neuen Funk-Wasserverbrauchszähler findet sich kein Hinweis, wie häufig diese Geräte ihre Daten übertragen. Tatsächlich werden laufend Datenpakete mit sensiblen Verbraucherdaten über kurze Funkimpulse je nach Hersteller mit Abständen von zehn, 16, 60, 240 oder 600 Sekunden emittiert.

Der Versorger hätte so jederzeit vollen Zugriff auf die Daten und könnte per Funk von außerhalb des Hauses genau registrieren, wann und wie viel verbraucht wurde. Und das, obwohl in der Regel nur einmal im Jahr die Verbrauchsdaten für die Abrechnung benötigt und nach aktueller Rechtslage auch nur dazu ausgelesen werden dürfen. Über die weiteren bis zu zwei Millionen unsinnigen (weil überflüssigen) Signalübertragungen dieser funkenden Geräte wird sich ausgeschwiegen.

Der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz sieht beim Einsatz dieser Funkgeräte Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und in die Unverletzlichkeit der Wohnung, wie aus seinem 27. Bericht hervorgeht. Die im Zähler gespeicherten Daten wiesen einen Personenbezug auf und seien so detailliert, dass sie ein Verbraucherprofil zulassen. Darüber hinaus können sie unbemerkt ausgelesen werden. Insoweit ist es nur recht und billig, dass - auch aufgrund der "zahlreichen Beschwerden" von Bürgern hinsichtlich Elektrosmog und Datenschutz - "(...) ein Widerspruchsrecht gegen den Einbau und den Betrieb elektronischer Wasserzähler mit Funkmodul eingeräumt wird."

Generell ist ein permanent Funkstrahlen emittierender Wasserzähler im Haus aus Vorsorgegründen inakzeptabel. Die eingesetzte Übertragungstechnik ist darauf ausgelegt, jegliche Baumasse zu durchstrahlen. Im Übrigen: Es gibt auch Standardwasserzähler, die zum Beispiel bidirektional arbeiten können. Gefunkt wird nur, wenn die Daten abgefragt werden - zur Abrechnung oder im Schadenfall und nicht bis zu zwei Millionen Mal im Jahr.

Trudi Christof, Sprecherin für Bayern Diagnose:funk e.V., Aßling

© SZ vom 10.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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