Neue Verordnung:1000 Euro Strafe für faule Hundebesitzer

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Wenn es sie drückt, dürfen Hunde in Kirchseeon weiterhin ihr Geschäft machen. Wenn Herrchen oder Frauchen es aber liegen lassen, könnte es teuer werden. (Foto: Peter Hinz-Rosin)
  • 442 Hunde gibt es offiziell in Kirchseeon, und alle müssen hin und wieder raus. Doch wer die Notdurft seines Vierbeiners öffentlich liegen lässt, könnte dafür in Zukunft kräftig in die Tasche greifen müssen.
  • In einer neuen Verordnung der Gemeinde wird das Vergehen mit bis zu 1000 Euro Ordnungsstrafe geahndet.
  • Diese neue Regelung habe eine abschreckende Wirkung als Ziel, sagt Bürgermeister Udo Ockel (CSU).

Von Christoph Hollender, Kirchseeon

Wer in Kirchseeon die Notdurft seines Hundes öffentlich liegen lässt, könnte dafür in Zukunft kräftig in die Tasche greifen müssen. Seit Montag gilt eine Verordnung in der Gemeinde, die das Vergehen mit bis zu 1000 Euro Ordnungsstrafe ahndet. Diese neue Regelung habe eine abschreckende Wirkung als Ziel, wie Bürgermeister Udo Ockel (CSU) sagte. Bei der Sitzung des Marktgemeinderats waren sich die Mitglieder allesamt einig und stimmten dafür, dass die bisherige Verordnung angepasst wird, die jetzt eben eine höhere Bestrafung bei Verstößen versieht.

Seit 1995 hat diese Verordnung geregelt, was Hundebesitzer in der Gemeinde tun dürfen und was nicht. In diesem Jahr musste sie neu beschlossen werden und "konkreter formuliert" werden, wie es heißt. Bürgermeister Udo Ockel sagte: "Wir wollen die alte Verordnung weiterführen." Nur in manchen Punkten müsse man die Auflagen "verschärfen". Aus "tunlichst zu verhindern" wurde deshalb: es sei "verboten", Straßen und Anlagen durch Hundekot zu verunreinigen. Aus 250 Euro Geldbuße bei Verstößen wurden 1000 Euro.

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30 verschiedene Stellen mit Hundekottüten

442 Vierbeiner gibt es offiziell in Kirchseeon, und alle müssen hin und wieder raus. Die neu beschlossene Verordnung besagt, dass große Hunde und Kampfhunde in öffentlichen Anlagen, auf Straßen und Gehwegen innerhalb des Ortsbereiches angeleint sein müssen. Als großer Hund gilt demnach ein Vierbeiner mit einer Schulterhöhe ab 50 Zentimeter. Außerdem müssen die Hundebesitzer dafür sorgen, dass öffentliche Straßen, Gehwege, Plätze und Anlagen nicht durch Hundekot verunreinigt werden.

Um das zu vermeiden, gibt es in der Gemeinde an 30 verschiedenen Stellen Behälter mit Hundekottüten. Die Hundebesitzer können sich dort frei bedienen und die zurückgelassene Notdurft aufsammeln und entsorgen. Wer das nicht macht und erwischt wird, müsse mit einer Verwarnung oder einer Geldbuße rechnen. "Wir wollen das Ganze nicht ausreizen", sagt Ockel.

In den vergangenen Jahren seien es "eine Handvoll" Verstöße gewesen, die bei der Gemeinde nachverfolgt wurden. Dann seien meistens Verwarnungen und Verwarngelder von 20 Euro verhängt worden. Beim ersten Verstoß würde man wohl auch noch ein Auge zudrücken. Bei mehrmaligen Verstößen und ganz renitenten Hundebesitzern, denen es egal ist, nicht. Solche habe es bisher nur wenige gegeben, aber falls es nötig wäre, "muss man auch einmal zugreifen", wie Ockel es formulierte.

Die Polizei holt man nicht wegen eines Haufens

Dass es zu Anzeigen bei Verstößen kommt, sei "sehr selten", weil es schwierig bleibe, nachzuweisen, welches Häufchen von welchem Hund stammt. Und wenn man den Hundebesitzer nicht persönlich kenne, müsse man die Polizei holen, sagte Ockel. Das macht keiner. Nicht wegen einem Hundehaufen.

Hin und wieder würden Mitarbeiter des Bauhofs Hundebesitzer beim Gassi Gehen ertappen, wenn sie den Hundehaufen liegen lassen und diese zur Rede stellen oder bei der Gemeinde melden. Ansonsten könne man nur an die Vernunft der Bürger appellieren. Ärgerlich sei das Ergebnis bei Verstößen allemal, sagte Ockel. Die beschlossene Verordnung strikt durchzusetzen bleibt zukünftig schwierig und meistens wohl auch überflüssig - meistens.

© SZ vom 06.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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