Infektionserkrankung:Die Ruhe nach dem Sturm

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Seit dem großen Masernausbruch im Jahr 2013 hat sich die Situation im Landkreis deutlich entspannt. Die Impfrate liegt aber immer noch unter dem bayerischen Durchschnitt

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Es beginnt mit Symptomen wie bei einer Grippe, dann folgt der typische juckende Ausschlag am ganzen Körper: Im harmlosesten Fall ist eine Masernerkrankung unangenehm, im schlimmsten Fall kann sie tödlich enden. Daher ist nun eine Impfpflicht für Masern im Gespräch. Im Landkreis Ebersberg hat die Zahl der Erkrankungen in den vergangenen Jahren zwar deutlich abgenommen - doch die Impfrate liegt hier etwas unter dem bayerischen Schnitt. Im Schuljahr 2016/17 - neuere Daten liegen noch nicht vor - hatten 89,3 Prozent der Kinder vor der Einschulung die beiden erforderlichen Impfungen. Im Bayerndurchschnitt waren es 92,2 Prozent.

Kontrolliert wird die Impfrate durch das Gesundheitsamt. Die Fachleute begutachten die Impfbücher in der Regel zweimal: einmal vor der Einschulung, einmal in der sechsten Klasse. Dabei zeigt sich, dass ein Großteil der Kinder die erste Impfung erhalten, die im Alter von elf bis 14 Monaten angeraten wird. 95,5 Prozent der Schulanfänger im Landkreis hatten im Schuljahr 2016/17 diese Impfung. Die Zahl der Kinder, die eine zweite Impfung nachweisen konnten, lag um sechs Prozentpunkte niedriger. Wirklich sicher vor einer Masernerkrankung sind Kinder nur mit beiden Impfungen. Laut Gesundheitsamt blieb die Impfrate in den vergangenen Jahren relativ konstant, ob es innerhalb des Landkreises regionale Unterschiede gab, wurde nicht erhoben.

Bayernweit liegt die Impfrate zwar etwas höher, das Ziel der Weltgesundheitsorganisation wird dennoch nicht erreicht. Denn nur bei einer Durchimpfungsrate von 95 Prozent dürfte man davon ausgehen, dass die Krankheit eliminiert ist - was vor allem für die wichtig ist, die nicht geimpft werden können, beispielsweise kleine Babys oder Kinder mit einer Immunschwächeerkrankung. Doch davon ist man weltweit inzwischen weit entfernt. Immer wieder kommt es zu folgenreichen Ausbrüchen der Krankheit - und entsprechend massiven Sicherheitsvorkehrungen: Im österreichischen Klagenfurt wurde kürzlich der öffentliche Busbetrieb eingestellt, weil ein Fahrer an Masern erkrankt ist, in einem Vorort von New York dürfen sich ungeimpfte Kinder nicht mehr auf öffentlichen Plätzen aufhalten, und in einer Gesamtschule in Niedersachsen wurden kürzlich Kinder, die keinen Impfschutz nachweisen konnten, wieder nach Hause geschickt. In München hat Anfang März das Referat für Gesundheit und Umwelt Kunden eines Truderinger Fastfood-Restaurants vor Ansteckungsgefahr wegen eines erkrankten Mitarbeiters gewarnt.

In Ebersberg ist die Zahl der gemeldeten Fälle in den vergangenen Jahren anhaltend gering: In diesem Jahr wurde laut der Zahlen des Ebersberger Gesundheitsamts noch kein Fall registriert, ebenso wie in den Jahren 2016 und 2017. Im vergangenen Jahr erkrankten zwei Menschen im Landkreis an Masern, einer von ihnen musste stationär behandelt werden. 2015 wurden neun Fälle gemeldet, 2014 fünf Fälle, von denen drei in stationärer Behandlung waren. 2013 hingegen war der Landkreis mit 34 Fällen massiv betroffen. Damals verhängte das Gesundheitsamt auch ein Betretungsverbot für ungeimpfte Kinder in einer stark betroffenen Ebersberger Kita. Hinein durften nur Kinder, die entweder bereits Masern gehabt hatten oder die zwei notwendigen Schutzimpfungen nachweisen konnten.

In den Kindertagesstätten der Arbeiterwohlfahrt, einem der großen Kita-Träger im Landkreis, seien zwar derartige Vorkehrungen noch nie notwendig gewesen, dennoch informiere man die Eltern über die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission, sagt Gabriele Pfanzelt, Leiterin des Bereichs Kinder und Jugend - dies sei auch Pflicht. Angesprochen werde das Thema bereits beim Abschluss des Betreuungsvertrags: Eltern, deren Kinder nicht geimpft sind, und die auch keine Impfberatung in Anspruch genommen haben, müssten an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses könne dann die Erziehungsberechtigten zu einer Beratung einladen.

© SZ vom 29.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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